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Aktuelle Seite: Startseite Aktuelles Mitteilungen

Asiatische Hornisse breitet sich wieder aus Meldung vom 06. Juni 2025

Die Asiatische Hornisse breitet sich trotz umfangreichen Bekämpfungsmaßnahmen des Landes weiter in Baden-Württemberg aus. Inzwischen hat das Bundesumweltministerium die Invasive Art umgestuft. Eine Beseitigungsverpflichtung für die Länder entfällt und es werden nun Managementmaßnahmen ergriffen. Ein bundesweit einheitliches Management- und Maßnahmenblatt wurde veröffentlicht und ist unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/invasive-arten abrufbar.

Weitere Informationen bitte hier klicken. (333 KB)

Öffentliche Bekanntmachung Meldung vom 04. Juni 2025

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Emmendingen– Freiamt–Malterdingen–Sexau–Teningen für den Bereich „Solarpark“ in der Gemeinde Teningen

Die Verbandsversammlung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Emmendingen – Freiamt – Malterdingen – Sexau – Teningen hat am 02.04.2025 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Emmendingen – Freiamt – Malterdingen – Sexau – Teningen für den Bereich „Solarpark“ in der Gemeinde Teningen gefasst.

Weitere Informationen bitte anklicken: 

Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteilung - Solarpark  (136 KB)

Übersichtsplan zur punktuellen Änderung des FNP für den Bereich Solarpark (3,2 MB)

Umweltbericht zur punktuellen Änderung des FNP für den Bereich Solarpark (1 MB)

Begründung zur punktuellen Änderung des FNP für den Bereich Solarpark (1,9 MB)

Bestehende und zukünftige Darstellung im Flächennutzungsplan (8,5 MB)







Öffentliche Bekanntmachung Meldung vom 04. Juni 2025

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Emmendingen – Freiamt – Malterdingen – Sexau – Teningen für den Bereich „Riedweiden/Sattler-Breite III“ in der Gemeinde Teningen

Die Verbandsversammlung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Emmendingen – Freiamt – Malterdingen – Sexau – Teningen hat am 02.04.2025 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Emmendingen – Freiamt – Malterdingen – Sexau – Teningen für den Bereich „Riedweiden/Sattler-Breite III“ in der Gemeinde Teningen gefasst.

Weitere Informationen (bitte anklicken):

Bekanntmachung Riedweiden/Sattler-Breite III (168 KB)

Deckblatt zur punktuellen Änderung des FNP (442 KB)

Begründung zur punktuellen Änderung des FNP (866 KB)

Steckbrief zur punktuellen Änderung des FNP (301 KB)

Umweltbericht zur punktuellen Änderung des FNP (472 KB)

Übersichtsplan zur punktuellen Änderung des FNP (277 KB)

Cover zur punktuellen Änderung des FNP (251 KB)

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Ausschreibung Jahresprogramm 2026 Meldung vom 02. Juni 2025

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 23. Mai 2025 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Das ELR
Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2026 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.
Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht.
Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Für weitere Informationen bitte hier klicken. (96 KB)

Mietpreisgebundene Wohnungen zu vermieten Meldung vom 30. April 2025

In der Lörchstraße 21/1 entstehen 11 mietpreisgebundene, moderne Neubauwohnungen, die zum 01.10.2025 bezugsfertig werden.
Das Wohnungsangebot umfasst fünf 2-Zimmerwohnungen, vier 3-Zimmerwohnungen und 2-Vierzimmerwohnungen. Alle Wohnungen sind barrierefrei und werden mit einer modernen Einbauküche ausgestattet.
Für die drei 2-Zimmerwohnungen im Erdgeschoss hat die Gemeinde Sexau das Belegungsrecht. Die Wohnungen sind aufgrund ihrer Größe nicht für Einzelpersonen geeignet.

Für die Anmietung aller Wohnungen ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung außerdem eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft bei. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der GFA Immobilien GmbH oder auf folgendem Link (bitte anklicken) (203 KB).

Schriftliche Bewerbungen, inklusive WBS und Mieterselbstauskunft, senden Sie bitte an:

GFA Immobilien GmbH
Tullastraße 18, 77955 Ettenheim

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Klumpp, die Sie auch telefonisch unter 07822/44679-32 erreichen können. Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch per E-Mail an alexandra.klumpp@gfa-immo.de schicken.

Öffentliche Bekanntmachung Meldung vom 30. April 2025

Mit Schreiben vom 03.04.2025 wurde die wasserrechtliche Erlaubnis für Entnahme und Wiedereinleitung von Grundwasser zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpenanlage auf Gemarkung Sexau, Flst.-Nr. 621, Wassergäßle 3, beantragt. Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen (Pläne und Beschreibungen) liegen für die Dauer eines Monats während der Dienststunden, beginnend vom 05.05. bis einschließlich 06.06.2025
beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Sexau, Zimmer Nr. 9, zur Einsichtnahme durch jedermann
öffentlich aus.

Der Antrag und die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Sexau unter https://www.sexau.de/pb/675435.html einsehbar. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Sexau oder beim Landratsamt Emmendingen -Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz-, Bahnhofstraße 2-4, 79312 Emmendingen, Zimmer Nr. 239 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Antrag erheben.

ÖB-wasserrechtlicher Vorhaben (bitte anklicken) (13 KB)

Antragsunterlagen (bitte anklicken) (4,9 MB)

Sanierung der Innenbeleuchtung auf LED in der Grundschule, Kunstturnhalle, EG/UG Schulsporthalle, Bauhof und Dorfgemeinschaftshaus Meldung vom 28. April 2025

Durch eine Sanierung der Innenbeleuchtung auf LED von verschiedenen kommunalen Einrichtungen soll der Energieverbrauch in Gebäuden der Gemeinde gesenkt werden. Die Sanierung und Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED wurde bereits erfolgreich umgesetzt. Förderung durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Gefördert wird die Maßnahme durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Förderung läuft unter folgenden Titeln: "KSI: Sanierung der Innenbeleuchtung auf LED in der Grundschule der Gemeinde Sexau" vom 01.11.2024 bis 31.10.2025 (Förderkennzeichen: 67K25085)“ "KSI: Sanierung der Innenbeleuchtung auf LED in der Kunstturnhalle und EG/UG Schulsporthalle der Gemeinde Sexau" vom 01.11.2024 bis 31.10.2025 (Förderkennzeichen: 67K26840)“ "KSI: Sanierung der Innenbeleuchtung auf LED im Bauhof und Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Sexau" vom 01.11.2024 bis 31.10.2025 (Förderkennzeichen: 67K27478)“ Vorhabensbeschreibung : Die Gemeinde Sexau hat den Bereich der kommunalen Liegenschaften und Anlagen als relevantes Handlungsfeld identifiziert und nach der erfolgreichen Sanierung der Straßenbeleuchtung die Sanierung der Innenbeleuchtung auf LED in verschiedenen kommunalen Einrichtungen im Gemeinderat beschlossen.
mehr...

Schließung Postfliliale Meldung vom 28. April 2025

Die Gemeindeverwaltung informiert, dass die derzeitige Filiale der Deutschen Post in Sexau zum 30. Juni 2025 ihren Betrieb einstellen wird.

Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass den Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin ein zuverlässiger Postservice im Ort zur Verfügung steht. Die Deutsche Post bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten an – unter anderem in Form einer sogenannten Poststation oder einer Partnerfiliale im Einzelhandel (Kleinstfiliale).

Dafür suchen wir Sie!
Interessierte Unternehmen, Einzelhändler oder auch Privatpersonen, die sich vorstellen können, diesen Service in Sexau anzubieten, sind herzlich eingeladen, sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden.

Die Deutsche Post bietet hierfür ein erprobtes Konzept mit technischer Unterstützung für Sie. Dies kann eine attraktive Ergänzung zum bestehenden Geschäftsbetrieb oder auch eine eigenständige Tätigkeit sein.

Kontakt:
Bitte richten Sie Ihre Interessensbekundung oder Bewerbung direkt an die Deutsche Post unter www.deutschepost.de/partner-werden .

Wir freuen uns über Ihr Engagement und Ihre Unterstützung, um die postalische Versorgung in Sexau auch künftig sicherzustellen.

Ihre Gemeindeverwaltung Sexau


Öffentliche Bekanntmachung - frühzeitige Beteiligung 2. Änderung BPL Vordersexau Meldung vom 23. April 2025

Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung - Vorentwurf zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Vordersexau“ und zum Erlass örtlicher Bauvorschriften „Vordersexau“
Der Gemeinderat der Gemeinde Sexau hat am 10.04.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Vordersexau“ und zum Erlass örtlicher Bauvorschriften „Vordersexau“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Bekanntmachung - 2. BPLÄ Vordersexau (bitte anklicken) (95 KB)Begründung 2. BPLÄ Vordersexau (25-03-17) (bitte anklicken) (875 KB)Scopingpapier + Artenschutzrchtliche Relevanzprüfung (25-03-20) (bitte anklicken) (3,2 MB)Cover 2. BPLÄ Vodersexau (25-03-14) (bitte anklicken) (212 KB)Satzungen 2. BPLÄ Vordersexau (25-03-14) (bitte anklicken) (117 KB)BPL Plan 1000 (25-03-19)-A4 (bitte anklicken) (169 KB)Bebauungsvorschriften 2. BPLÄ Vordersexau (25-03-20) (bitte anklicken) (241 KB)

Öffentliche Bekanntmachung der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Meldung vom 26. März 2025

Zusammenlegung Waldkirch-Suggental/Wegelbach

Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte vom 13.02.2025.

Durch Änderungsbeschluss 3 des Landratsamtes Emmendingen -unere Flurbereinigungsbehörde-, werden folgende Flurstücke in die Zusammenlegung Waldkirch-Suggental/Wegelbach einbezogen:

Von der Stad Waldkirch, Gemarkung Suggental, Landkreis Emmendingen das Grundstück Flst. Nr. 36/13.

Weitere Informationen (bitte anklicken). (397 KB)

Bekanntmachung Wirksamkeit FNP-Änderung Feuerwehr Meldung vom 12. März 2025

Wirksamkeit der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft „Emmendingen - Freiamt - Malterdingen - Sexau - Teningen“ für den Teilbereich „Feuerwehr“ im Ortsteil Mußbach der Gemeinde FreiamtDas Regierungspräsidium Freiburg hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft „Emmendingen - Freiamt - Malterdingen - Sexau - Teningen“ am 18.11.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossene punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans mit Entscheidung vom 25.02.2025, Aktenzeichen 21-2511-26/10/4, aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Bekanntmachung Wirksamkeit FNP-Änderung Feuerwehr (bitte anklicken) (118 KB)

Ausbau Photovoltaik auf privaten und gewerblichen Dächern Meldung vom 05. März 2025

Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde wurden fünf Maßnahmen für die kommenden Jahren priorisiert. Eine dieser Maßnahmen ist die Förderung des Ausbaus von Photovoltaik auf privaten und gewerblichen Dächern durch unabhängige Beratungsangebote.
Private und gewerbliche Interessenten können sich u.a. bei den folgenden Stellen kostenlos beraten lassen:
PV-Netzwerk Südlicher Oberrhein:
Unter folgendem Link: https://energieagentur-regio-freiburg.eu/photovoltaiknetzwerk-suedlicher-oberrhein2019/
oder über die Beratungsangebote des Klimaschutzmanagers im Landkreis Emmendingen, Herrn Philipp Oswald
https://www.landkreis-emmendingen.de/landkreis-politik/klimaschutz-im-landkreis/solarkampagne
Auf der Homepage des Landratsamtes sind viele weitere nützliche Informationen für den Einstieg in das Thema Photovoltaik und Informationsveranstaltungen zu finden.
Für weitere Auskünfte steht auch das Bauamt der Gemeinde, Herr Gerber, Tel. 07641/9268-12, gerber@sexau.de zur Verfügung.

Öffentliche Bekanntmachung der Aufforderung zur Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte vom 13.02.2025 Meldung vom 26. Februar 2025

Öffentliche Bekanntmachung

Zusammenlegung Waldkirch-Suggental/Wegelbach

Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte vom 13.02.2025

Öffentliche Bekanntmachung (bitte anklicken). (397 KB)

Öffentliche Bekanntmachung Meldung vom 26. Februar 2025

Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung

Vorentwurf Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„Am Erlengraben - Feuerwehr“

Der Gemeinderat der Gemeinde Sexau hat am 20.02.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Erlengraben - Feuerwehr“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Öffentliche Bekanntmachung (bitte anklicken) (197 KB)

Decklblatt (bitte anklicken) (1,5 MB)
Cover BPL Feuerwehr (bitte anklicken) (276 KB)
Satzungen BPL Feuerwehr (bitte anklicken) (115 KB)
BPL Plan 1000 (bitte anklicken) (496 KB)
Bebauungsvorschriften BPL Feuerwehr (bitte anklicken) (257 KB)
Begründung BPL Feuerwehr (bitte anklicken) (1,7 MB)
AM Erlenggaben_UB mit Anlagen (bitte anklicken) (3,7 MB)
geotechnischer Bericht (bitte anklicken) (4,5 MB)
Gutachten (bitte anklicken) (4,1 MB)
vorgezogene Starkregenbetrachtung (bitte anklicken) (10,1 MB)

Informationen zu Sozialwohnungen und Wohnberechtigungsschein Meldung vom 27. Januar 2025

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 
wir möchten Sie darüber informieren, dass in unserer Gemeinde derzeit Sozialwohnungen durch einen externen Träger gebaut werden. Für drei dieser Wohnungen hat die Gemeinde ein Wohnungsbelegungsrecht. Dies bedeutet, dass die Gemeinde die Belegung von  Bewerbenden mit Wohnberechtigungsschein für drei Mietwohnungen steuern kann.
 
Sollten Sie Interesse an einer der Wohnungen haben, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass hierfür ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich ist. Der Wohnberechtigungs-schein ist ein Nachweis, dass Sie berechtigt sind, eine geförderte Wohnung zu beziehen.
 
Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?
Ein Wohnberechtigungsschein wird auf Grundlage Ihres Einkommens und der Haushaltsgröße ausgestellt. Die Einkommensgrenzen sind gesetzlich festgelegt.
 
Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
Den Wohnberechtigungsschein können Sie auf dem Rathaus Sexau, Bürgerbüro, Stephanie Reutter, Telefon: 07641 / 9268-21 (reutter@sexau.de) beantragen.
 
Wenn Sie die Möglichkeit haben, können Sie den Onlineantrag gerne vorab auf der Seite des Serviceportals Baden-Württemberg:
https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/1038?plz=79350&ags=08316039
ausfüllen und mit den benötigten Unterlagen an das Rathaus senden.
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
https://mlw.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlw/intern/Dateien/06_Service/Publikationen/Bauen_und_Wohnen/Wohnberechtigungsschein.pdf
 
Falls Sie Fragen haben, oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung

Kommunales Energiemanagement Meldung vom 20. Januar 2025

Durch ein Kommunales Energiemanagement (KEM) soll der Energieverbrauch in Gebäuden der Gemeinde gesenkt und werden. Dies wird in Sexau mit der Einführung und dem dauerhaften Betrieb eines Energiemanagementsystems (EMS) umgesetzt. Förderung durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Für das Energiemanagement nutzt Sexau die Plattform Kom.EMS. Gefördert wird die Maßnahme durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Förderung läuft unter dem Titel "KSI: Einführung eines kommunalen Energiemanagementsystems für die Gemeinde Sexau" vom 01.10.2024 bis 30.09.2027 (Förderkennzeichen: 67K24162). Vorhabensbeschreibung : Die Gemeinde Sexau hat den Bereich der kommunalen Liegenschaften und Anlagen als relevantes Handlungsfeld identifiziert und die Einführung eines kommunalen Energiemanagements wurde vom Gemeinderat beschlossen. In das systematische Energiemanagement sollen 28 Objekte, welche sich im Eigentum der Gemeinde befinden, integriert werden. Dazu gehören u.a. das Rathaus, der Kindergarten, das Schulhaus sowie Objekte wie die Straßenbeleuchtung und Wasserversorgung. Die Daten sollen u.a. aus bestehenden Datenbeständen und durch Objektbegehungen erhoben und in eine Energiemanagement-Software übertragen werden. Die Etablierung eines fortlaufenden Energiecontrollings in Form von jährlichen und monatlichen Energieberichten ist ein wesentlicher Meilenstein, der erreicht werden soll. Des Weiteren sollen in den Energieberichten Maßnahmen für die Objekte ausgewiesen werden, um diese dann sukzessive zu bewerten und umzusetzen. Um die Möglichkeiten für die Nachrüstung von Messtechnik zu evaluieren und priorisieren, werden objektspezifische Messkonzepte erstellt.   EFFIZIENTES ENERGIEMANAGEMENT – MIT KEM VON DER NETZE BW Über das Kommunale Energiemanagement (KEM) der Netze BW GmbH werden alle Energieverbräuche der Gemeinde erfasst, analysiert und visualisiert. Energieverbräuche werden direkt und übersichtlich dargestellt. Ob komplette Liegenschaften, einzelne Gebäude oder Anlagen: Mit KEM können alle Daten zentral gesteuert, Energieeinsparmaßnahmen transparent dokumentiert und priorisiert werden. Dies trägt aktiv zur Kostensenkung, Klimaschonung und einer nachhaltigeren Gestaltung der Infrastruktur bei. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der EnBW .
mehr...

Ausbau Photovoltaik auf privaten und gewerblichen Dächern Meldung vom 24. Oktober 2024

Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde wurden fünf Maßnahmen für die kommenden Jahren priorisiert.
Eine dieser Maßnahmen ist die Förderung des Ausbaus von Photovoltaik auf privaten und gewerblichen Dächern.

Private und gewerbliche Interessenten können sich u.a. bei den folgenden Stellen kostenlos beraten lassen:
 
PV-Netzwerk Südlicher Oberrhein:
Unter folgendem Link: https://eveeno.com/128855708
 
oder über die Beratungsangebote des Klimaschutzmanagers im Landkreis Emmendingen, Herrn Philipp Oswald
https://www.landkreis-emmendingen.de/landkreis-politik/klimaschutz-im-landkreis/solarkampagne

Auf der Homepage des Landratsamtes sind viele weitere nützliche Informationen für den Einstieg in das Thema Photovoltaik und Informationsveranstaltungen zu finden.
 
Für weitere Auskünfte steht auch das Bauamt der Gemeinde, Herr Gerber, Tel. 07641/9268-12, gerber@sexau.de zur Verfügung.
 
 

Kommunale Wärmeplanung Meldung vom 19. April 2024

Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument für eine nachhaltige und klimafreundliche Wärmeversorgung.
Sie informiert Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, ob sie mit einem Fernwärmeanschluss rechnen können oder sich für eine andere klimafreundliche Heizungsoption entscheiden sollten.

Das Wärmeplanungsgesetz ist zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Gemeinsam mit neun Kommunen im Landkreis Emmendingen ist Sexau der gesetzlichen Pflicht frühzeitig nachgekommen und hat die kommunale Wärmeplanung erstellt.
Die Ergebnisse wurden in der Gemeinderatssitzung am 18.04.2024 öffentlich vorgestellt und stehen ab sofort für alle zur Einsicht bereit.

Fachgutachten – Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung: bitte hier klicken (11 MB)


Kurzfassung – Präsentation Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung: bitte hier klicken (2,6 MB)

Bei Fragen können Sie sich an Bauamtsleiter Werner Gerber wenden.

Bebauungspläne Meldung vom 19. Juni 2019

Bebauungsplan "Moos III" in Kraft seit 25. Mai 2018

·Zeichnerischer Teil mit örtlichen Bauvorschriften (bitte anklicken) (1,4 MB)
·Schriftliche Festsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften (bitte anklicken) (4,2 MB)
·Begründung (bitte anklicken) (4,8 MB)
·Rechtskraft (bitte anklicken) (425 KB)

WICHTIG: Die Gemeinde Sexau bietet im Rahmen einer Bauberatung die Möglichkeit an, sich vor Einreichung eines formellen Baugesuchs über die rechtlichen Vorgaben zu informieren und über die planerische Zielsetzung der Gemeinde auszutauschen. Wir freuen uns, wenn Sie unser Angebot wahrnehmen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Bauamtsleiter Herr Gerber, gerber@sexau.de Tel. 07641/9268-12).

Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
Hier finden Sie alle Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen und Freiamt

Bürger-Energie Genossenschaft

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema BürgerEnergiegenossenschaft Sexau eG

Naturpark Südschwarzwald

Hier finden Sie alle Informationen zum Naturpark Südschwarzwald

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