Mit Schreiben vom 03.04.2025 wurde die wasserrechtliche Erlaubnis für Entnahme und Wiedereinleitung von Grundwasser zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpenanlage auf Gemarkung Sexau, Flst.-Nr. 621, Wassergäßle 3, beantragt. Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen (Pläne und Beschreibungen) liegen für die Dauer eines Monats während der Dienststunden, beginnend vom 05.05. bis einschließlich 06.06.2025
beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Sexau, Zimmer Nr. 9, zur Einsichtnahme durch jedermann
öffentlich aus.
Der Antrag und die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Sexau unter https://www.sexau.de/pb/675435.html einsehbar. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Sexau oder beim Landratsamt Emmendingen -Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz-, Bahnhofstraße 2-4, 79312 Emmendingen, Zimmer Nr. 239 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Antrag erheben.
ÖB-wasserrechtlicher Vorhaben (bitte anklicken) (13 KB)
Antragsunterlagen (bitte anklicken) (4,9 MB)