Nach der Streupflichtsatzung vom 09.11.1989 sind die Straßenanlieger verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten, die Gehwege und die weiteren im § 3 genannten Flächen nach Maßgabe der Satzung zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen, sowie bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Sind keine Gehwege vorhanden, müssen entsprechende Flächen in einer Breite von einem Meter geräumt werden.
Die Fußpfade (Brettenbachpfad, zwischen Kandelstrasse und Emmendinger Str., Pfad vom Zehnerhaag zum Moosweg und der Pfad oberhalb der Schulsporthalle) werden nicht geräumt.
Die Gehwege müssen werktags bis 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte eintritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr. Um Einhaltung dieser Bestimmungen wird gebeten. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass an vier Stellen (beim Bauhof, bei den Containern am Bergmattenhof-Parkplatz, Mühlebacher Feld und Mühlebächle) Streugut (feiner Kies) in kleinen Mengen abgeholt werden kann. Eine kleine Schaufel ist im Behälter vorhanden.