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Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen

    Haben Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung und möchten in Deutschland studieren, müssen Sie bei der Studienplatzbewerbung nachweisen, dass diese der deutschen Hochschulreife gleichwertig ist.

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland besitzen, müssen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung durch ein eigenes Verfahren anerkennen lassen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Fachhochschule - Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsnachweise

    Zuständige Stelle

    • für ein Studium an einer Universität: die Universität, an der Sie studieren wollen
    • für ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule: die Pädagogischen Hochschule, an der Sie studieren wollen
    • für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften: das Studienkolleg der Hochschule für angewandte Wissenschaften Konstanz
    • für ein Studium an einer Kunst- oder Musikhochschule: die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
    • für ein Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg: deren Zentrale Auslandskoordinationsstelle
    • für Studienplätze, die über das Zentrale Vergabeverfahren vergeben werden: die Stiftung für Hochschulzulassung. Dies gilt nur für
      • EU-Staatsangehörige,
      • Staatsangehörige aus Island, Norwegen und Liechtenstein und
      • in Deutschland lebend Staatsangehörige aller anderen Länder, wenn mindestens ein Elternteil EU- bzw. EWR-Bürger ist oder sie mit einem EU- bzw. EWR-Bürger verheiratet bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind.

    Angehörige anderer Staaten wenden sich direkt an die jeweilige Hochschule.

    Evangelische Hochschule Ludwigsburg
    Filmakademie Baden-Württemberg GmbH
    Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Stiftung des öffentlichen Rechts)
    Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
    Pädagogische Hochschule Freiburg
    Pädagogische Hochschule Heidelberg
    Pädagogische Hochschule Karlsruhe
    Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
    Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
    Pädagogische Hochschule Weingarten
    Popakademie Baden-Württemberg GmbH
    Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart
    Studienakademie Stuttgart [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
    Studienkolleg Konstanz - Center for International Students
    Universität Freiburg
    Universität Heidelberg
    Universität Hohenheim
    Universität Konstanz
    Universität Mannheim
    Universität Stuttgart
    Universität Tübingen
    Universität Ulm
    Zentrale Auslandskoordinationsstelle [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Nachweis des gleichwertigen Bildungsstandes
      Führt Ihr Bildungsnachweis nicht direkt zu einer Hochschulzugangsberechtigung, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums eine Feststellungsprüfung bestehen. Als Hilfe für die Vorbereitung auf diese Prüfung und auf das Studium können Sie ein Studienkolleg besuchen.
    • Ausreichende Sprachkenntnisse
      Je nach Studiengang ist das beispielsweise Deutsch oder Englisch.

      Die Sprachkenntnisse müssen Sie üblicherweise durch eine Sprachprüfung nachweisen. Deutschkurse zur Vorbereitung können Sie im Heimatland, z.B. an Goethe-Instituten oder TestDaF-Zentren, oder an deutschen Universitäten belegen.

    Verfahrensablauf

    Bewerbungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen

    Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren sind nicht getrennt. Ihre Wunschhochschule prüft Ihre Hochschulzugangsqualifikation im Rahmen Ihres Verfahrens auf Zulassung zum Studium.

    Bewerbungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg

    Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren sind getrennt. Zunächst müssen Sie die Anerkennung Ihr Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse bei einer der zentral zuständigen Stellen beantragen.

    War Ihr Antrag erfolgreich, können Sie in einem zweiten Schritt den Bewerbungsantrag stellen.

    Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf des Verfahrens. In der Regel finden Sie die notwendigen Formulare im Internet.

    Fristen

    • Anträge an Universitäten und Pädagogische Hochschulen müssen rechtzeitig zu den Bewerbungsfristen zusammen mit dem Zulassungsantrag vorliegen:
      • für das kommende Wintersemester: 15. Juli
      • für das kommende Sommersemester: 15. Januar

    Achtung: Bewerbungsfristen können an einigen Hochschulen abweichen. Informieren Sie sich über die jeweiligen Fristen und Termine auf den Internetseiten der Hochschulen.

    • Anträge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- oder Musikhochschulen und an die Duale Hochschule: Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über die Fristen und Termine für Aufnahmeverfahren, Bewerbung und Zulassung.

    Erforderliche Unterlagen

    • Hochschulzugangsberechtigung aus dem Herkunftsland einschließlich der zugehörigen Einzelnotenlisten, z.B.:
      • Matura
      • Bakkalaureat
      • School-Leaving-Certificate
      • General Certificate of Education (GCE)
    • erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse mit den zugehörigen Einzelnotenlisten (auch von Colleges oder Akademien)
    • falls die Zugangsberechtigung keinen direkten Hochschulzugang ermöglicht: Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich Notenübersicht
    • Bescheinigungen oder Zeugnisse einschließlich Notenliste über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und - soweit vorhanden - Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen
    • Nachweis der für den angestrebten Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse
    • eine Darstellung des bisherigen Werdegangs mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung

    Möglicherweise müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Welche das sind, können Sie im Zulassungsantrag nachlesen.

    Hinweis: Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie in Deutsch, Englisch oder Französisch einreichen. Anderssprachige Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie als amtlich beglaubigte Übersetzung in einer dieser Sprachen vorlegen. Reichen Sie Zeugnisse als amtlich beglaubigte Kopie ein, nicht als Original. Die Kopien bleiben bei den Hochschulen.

    Kosten

    Informieren Sie sich bei der zuständigen Hochschule.

    Bearbeitungsdauer

    abhängig von der prüfenden Stelle

    Vertiefende Informationen

    • Zulassung zum Studium
    • Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen deutscher Staatsangehöriger anerkennen lassen
    • Inhalte der Feststellungsprüfung und die Standorte der Studienkollegs: www.study-guide-bw.com und www.studienkollegs.de
    • Adressen und Internetseiten der Hochschulen: www.studieninfo-bw.de
    • Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
    • Informationen der Kultusministerkonferenz

    Rechtsgrundlage

    • § 58 Landeshochschulgesetz (LHG) (Hochschulzugang)
    • § 60 Landeshochschulgesetz (LHG) (Zulassung; Immatrikulation)
    • § 63 Landeshochschulgesetz (LHG) (Ausführungsbestimmungen)
    • § 73 Landeshochschulgesetz (LHG) (Studienkolleg)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.11.2020 freigegeben.

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
    Hier finden Sie alle Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen und Freiamt

    Bürger-Energie Genossenschaft

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