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Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte beantragen

    An baden-württembergischen Hochschulen gibt es zwei Zugangswege:

    • allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung, beispielsweise Meister oder Fachwirt
    • fachgebundener Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung
      (Zugangsweg für beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung für ein fachlich entsprechendes Studium)

    Zuständige Stelle

    die jeweilige Hochschule

    Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH
    Evangelische Hochschule Ludwigsburg
    Filmakademie Baden-Württemberg GmbH
    Hochschule Aalen
    Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Standort Albstadt
    Hochschule Biberach
    Hochschule der Medien Stuttgart
    Hochschule Esslingen - Technik und Sozialwesen
    Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg
    Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd
    Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Stiftung des öffentlichen Rechts)
    Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
    Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
    Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
    Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen
    Hochschule für Technik Stuttgart
    Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Außenstelle Geislingen
    Hochschule Furtwangen, Außenstelle Villingen-Schwenningen
    Hochschule Heilbronn, Campus Künzelsau - Reinhold-Würth-Hochschule
    Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
    Hochschule Konstanz - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung
    Hochschule Mannheim
    Hochschule Offenburg
    Hochschule Pforzheim
    Hochschule Ravensburg-Weingarten
    Hochschule Reutlingen
    Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
    Pädagogische Hochschule Freiburg
    Pädagogische Hochschule Heidelberg
    Pädagogische Hochschule Karlsruhe
    Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
    Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
    Pädagogische Hochschule Weingarten
    Popakademie Baden-Württemberg GmbH
    Staatliche Akademie der bildenden Künste Karlsruhe
    Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart
    Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe
    Staatliche Hochschule für Musik Freiburg
    Staatliche Hochschule für Musik Karlsruhe
    Staatliche Hochschule für Musik Trossingen
    Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim
    Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart
    Technische Hochschule Ulm
    Universität Freiburg
    Universität Heidelberg
    Universität Hohenheim
    Universität Konstanz
    Universität Mannheim
    Universität Stuttgart
    Universität Tübingen
    Universität Ulm

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    für den allgemeinen Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung:

    • erfolgreich abgeschlossene, anerkannte, berufliche Aufstiegsfortbildung: dazu zählen vor allem
      • eine Meisterprüfung
      • eine andere öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildung, vor allem nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder durch Abschlüsse an Fachschulen im Sinne des § 14 Schulgesetzes für Baden-Württemberg
      • bestimmte in der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung aufgeführte Abschlüsse an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie.
    • schriftlicher Nachweis einer Hochschule über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch

    für den fachgebundenen Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung:

    • erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung, die dem angestrebten Studiengang fachlich entspricht
    • grundsätzlich mindestens dreijährige Tätigkeit im erlernten Beruf
    • schriftlicher Nachweis einer Hochschule über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch
    • das Bestehen einer Eignungsprüfung

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an die von Ihnen ausgewählte Hochschule. Sie prüft, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihre Hochschulzugangsberechtigung.

    Sie müssen ein Beratungsgespräch an der jeweiligen Hochschule führen. Das Beratungsgespräch dient der frühzeitigen und umfassenden Beratung über Inhalte, Anforderungen und Aufbau eines Studiums. Dabei gehen die Hochschulen auf die Anforderungen im angestrebten Studiengang ein.

    Allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung

    Die Hochschule prüft, ob die von Ihnen absolvierte berufliche Aufstiegsfortbildung als Zugangsberechtigung für ein Hochschulstudium anerkannt wird. Deren Zeugnis tritt zusammen mit der Bescheinigung über das Beratungsgespräch an die Stelle der schulischen Hochschulzugangsberechtigung.

    In zulassungsbeschränkten Studiengängen führt die Hochschule Auswahlverfahren durch. In diesen Auswahlverfahren ist die in der beruflichen Aufstiegsfortbildung erzielte Durchschnittsnote maßgeblich. Für die Wartezeit ist das Datum des Erwerbs der Meisterprüfung oder der gleichwertigen Fortbildung bestimmend (frühestens: 1. April 2006).

    Nach dem Beratungsgespräch bewerben Sie sich schriftlich oder online direkt bei den Hochschulen.

    Fachgebundener Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung

    Die Hochschule informiert Sie über Inhalte, Anforderungen und Ablauf der Eignungsprüfung sowie Vorbereitungsmöglichkeiten.

    Die Zulassung zur Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich bei der Hochschule beantragen. Die Hochschule prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung erfüllen. Sie teilt Ihnen schriftlich Ort und Datum der Prüfung mit. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, ist eine einmalige Wiederholung frühestens im folgenden Jahr möglich.

    Die Studienberechtigung gilt für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz in Baden-Württemberg als Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung.

    Fristen

    Fachgebundener Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung: Die Zulassung zur Eignungsprüfung müssen Sie bis zum 1. Februar eines Jahres schriftlich bei der Hochschule beantragen.

    Allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung: Die genauen Fristen erfahren Sie bei den Hochschulen. Erkundigen Sie sich frühzeitig danach.

    Erforderliche Unterlagen

    Die Unterlagen und Nachweise richten sich nach den Voraussetzungen.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der Hochschule.

    Kosten

    Für die Eignungsprüfung: an staatlichen Hochschschulen bis zu EUR 200,00.

    Erkundigen Sie sich bei der Hochschule. Bei nichtstaatlichen Hochschulen sind auch höhere Gebühren möglich.

    Vertiefende Informationen

    • Studium für beruflich Qualifizierte
    • Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben

    Rechtsgrundlage

    • § 14 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchulG) (Abschlüsse an Fachschulen)
    • § 58 Landeshochschulgesetz (LHG) (Zugang zu grundständigen Studiengängen)
    • § 59 Landeshochschulgesetz (LHG) (Zugang zu nicht-grundständigen Studiengängen und zu Kontaktstudien)
    • Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO)
    • § 16 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) (Prüfungs- und Bewerbungsgebühren)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.09.2020 freigegeben.

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

    Elektroauto Ladesstationen finden

    Wozu braucht man eigentlich ein Landratsamt?

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