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Externe Organisationseinheit

302 Eingliederungshilfe

  • Allgemeine Informationen
  • Zugehörige Leistungen
  • Formulare und Onlinedienste

Beschreibung

Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Personen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht und dadurch in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben wesentlich eingeschränkt sind.

Die Eingliederungshilfe hat das Ziel

  • eine drohende Behinderung zu verhüten,
  • eine vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und
  • die Menschen mit Behinderung möglichst weitgehend in die Gesellschaft einzugliedern

Die Leistungen der Eingliederungshilfe können sowohl Geld-als auch Sachleistungen oder persönliche Hilfen sein. Umfang oder Höhe der Leistungen richten sich nach den persönlichen (Art und Schwere der Behinderung) und wirtschaftlichen (teilweise einkommens- und vermögensabhängig) Verhältnissen der Menschen mit Behinderung.

Die Eingliederungshilfe ist nachrangig und wird nur gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber vorrangigen Rehabilitationsträgern (Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit, Rententräger, Unfallversicherung) bestehen.

Leistungen der Eingliederungshilfe:

  • heilpädagogische Frühförderung von Kindern, die noch nicht eingeschult sind
  • Integrationsmaßnahmen in Kindergärten und Schulen
  • Hilfen für eine angemessene Schulbildung und Berufsausbildung
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Werkstatt für Menschen mit Behinderung)
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Förder- und Betreuungsgruppen,Tagesstätten)
  • Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten (Wohnheimen für behinderte Menschen, ambulant betreutem Wohnen, betreutem Wohnen in Familien)
  • Zuschüsse zu behindertengerechten Umbau von Wohnungen und Kraftfahrzeugen
  • Hilfsmittelversorgung

Hausanschrift

Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

Persönlicher Kontakt

Frau Katja Ravat

Amtsleiterin Sozialamt

Telefon 07641 451 3010
Fax 07641 451 1999
E-Mail k.ravat@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau J. Schneider
Telefon 07641 4513050
Fax 07641 4511999
E-Mail j.allgeier@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau B. Ambs
Telefon 07641 4513043
Fax 07641 4511999
E-Mail b.ambs@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau M. Cosma
Telefon 07641 451-3044
Fax 07641 451-1999
E-Mail m.cosma@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau R. Holtfoth
Telefon 07641 451 3047
Fax 076414511999
E-Mail r.holtfoth@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau S. Moser
Telefon 07641 451-3041
Fax 07641 451-1999
E-Mail s.moser@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau M. Müller
Telefon 07641 4513054
Fax 07641 4511999
E-Mail m.mueller@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau A. Scholz
Telefon 07641 451 3058
Fax 07641 451 1999
E-Mail a.scholz@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau M. Kern
Telefon 07641 451 3058
E-Mail m.kern@landkreis-emmendingen.de
Frau S. Müller
Telefon 07641 451 3040
E-Mail s.mueller@landkreis-emmendingen.de

Leistungen

  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen

Formulare und Onlinedienste

  • Anlage zum Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (Landratsamt Emmendingen)
  • Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (Landratsamt Emmendingen)
Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
Hier finden Sie alle Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen und Freiamt

Bürger-Energie Genossenschaft

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema BürgerEnergiegenossenschaft Sexau eG

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