• Startseite
  • Notruf
  • Kontakt

Suche

Navigation

  • Gemeinde
    • Bauen und Wohnen
      • Bebauungspläne
      • Bodenrichtwerte
      • Trinkwasserwerte
    • Chronik
    • Kinderbetreuung
    • Kirchen
    • Partnergemeinde
    • Quartiersimpulse
    • Schulen
    • Seniorenbetreuung
    • Wahlen
  • Rathaus
    • Abgaben
    • Ansprechpartner
    • Ämter
    • Lebenslagen
    • Verfahrensbeschreibung
    • Wegweiser
  • Bürger- und Gemeinderatsportal
    • Veröffentlichungen
  • Gewerbe
    • Standort Sexau
    • Zuschüsse
    • Firmenverzeichnis
  • Tourismus
    • Tourist-Info
    • Gasthöfe
    • FeWo / Zimmer
  • Freizeit
    • Wanderwege
    • Vereinsregister
  • Aktuelles
    • Ausschreibungen
    • Corona Ticker
    • Fundsachen
    • Mitteilungen
    • Veranstaltungen
    • Webcam
  • Amtsblatt
  • City APP
Aktuelle Seite: Startseite Rathaus Verfahrensbeschreibung
Leistungen
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen

Eingliederungshilfe soll eine drohende Behinderung vermeiden oder eine Behinderung oder deren Folgen beseitigen oder mildern.

Eingliederungshilfe kann vor allem die folgenden Leistungen betreffen:

  • Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung
  • Heilpädagogische Hilfen für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen
  • Unterstützung in der Ausbildung und im Studium
  • Hilfen für die Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen)
  • Hilfen für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Art:

Es sind sowohl Geld- als auch Sachleistungen oder persönliche Hilfen möglich.

Umfang:

Abhängig von

  • Art und Schwere der Behinderung und
  • Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

Bei der Berechnung der Höhe der Eingliederungshilfe berücksichtigt die zuständige Stelle sowohl das eigene Einkommen als auch das von unterhaltspflichtigen Verwandten. Für die Eltern von volljährigen behinderten oder pflegebedürftigen Kindern gelten dabei Begrenzungen der Unterhaltspflicht nach § 94 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Sie können die Eingliederungshilfe auch als Persönliches Budget erhalten. Damit können Sie anstelle von Dienst- und Sachleistungen ein Budget wählen und Leistungen zur Teilhabe selbständig einkaufen und bezahlen. Üblicherweise erhalten Sie eine Geldleistung, in begründeten Fällen auch Gutscheine.

Hinweis: Das Persönliche Budget soll Ihren individuellen Bedarf decken. Es soll aber die Höhe der Kosten aller individuell festgestellten, ohne das persönliche Budget zu erbringenden Leistungen, nicht übersteigen.

Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Sie, solange Aussicht besteht, dass das Ziel der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Je nach Einzelfall kann das unterschiedlich lange sein.

Zuständige Stelle

das Sozialamt

Sozialamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.

Hinweis: Teilweise haben die Landkreise die Zuständigkeit auf größere Städte in ihrem Kreisgebiet übertragen. Wohnen Sie in einem Landkreis, kann Ihnen das Landratsamt oder die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes die zuständige Behörde nennen.

302 Eingliederungshilfe [Landratsamt Emmendingen]

Persönlicher Kontakt

Frau Cornelia Oschwald

Fachbereichsleiterin Eingliederungshilfe

Telefon07641 451-3040
Fax07641 451-1999
E-Mailc.oschwald@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Hauptgebäude
Frau I. Ehret
Telefon07641 451-3045
Fax07641 451-1999
E-Maili.ehret@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Hauptgebäude
Aufgaben

Eingliederungshilfe für Erwachsene

Frau J. Allgeier
Telefon07641 4513050
Fax07641 451143050
E-Mailj.allgeier@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Hauptgebäude
Aufgaben

Eingliederungshilfe für Erwachsene

Frau S. Stenzel
Telefon07641 451-3041
Fax07641 451-1999
E-Mails.stenzel@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Hauptgebäude
Aufgaben

Eingliederungshilfe für Erwachsene

Frau M. Cosma
Telefon07641 451-3044
Fax07641 451-1999
E-Mailm.cosma@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Hauptgebäude
Aufgaben

Eingliederungshilfe für Erwachsene

Frau M. Weis
Telefon07641 451-3047
Fax07641 451-1999
E-Mailm.weiss@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Hauptgebäude
Aufgaben

Eingliederungshilfe für Erwachsene

Herr L. Bäse
Telefon07641 451-3043
Fax07641 451-1999
E-Maill.baese@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Hauptgebäude
Aufgaben

Eingliederungshilfe für Erwachsene

Frau G. Gössel
Telefon07641 4513049
Fax07641 4511999
E-Mailg.goessel@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Hauptgebäude
Aufgaben

Hilfeplanung

Frau L. Remensberger
Telefon07641 4513046
Fax07641 451143046
E-Maill.remensberger@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Hauptgebäude
Aufgaben

Hilfeplanung

Frau C. Hiller
Telefon07641 451-3057
Fax07641 451-1999
E-Mailc.hiller@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Hauptgebäude
Aufgaben

Hilfeplanung, Vernetzung der Leistungsangebote

Herr M. Borst
Telefon07641 451-3052
Fax07641 451-1999
E-Mailm.borst@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Hauptgebäude
Aufgaben

Bedarfsplanung, Hilfeplanung, Vernetzung der Leistungsangebote

Frau K. Schwarz
Telefon07641 451-3053
Fax07641 451-1999
E-Mailk.schwarz@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Hauptgebäude
Aufgaben

Bedarfsplanung, Hilfeplanung, Vernetzung der Leistungsangebote

Frau I. Lang
Telefon07641 451-3056
Fax07641 451-1999
E-Maili.lang@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Hauptgebäude
Aufgaben

Bedarfsplanung

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass

  • Sie eine dauerhafte wesentliche Behinderung (körperlich, geistig oder seelisch) haben oder davon bedroht sind und
  • dadurch Ihre Teilhabefähigkeit am Leben in der Gesellschaft wesentlich eingeschränkt ist.

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie bei der zuständigen Stelle einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Dabei können Sie auch klären, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, da dies von Fall zu Fall verschieden sein kann. Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob bzw. in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.

Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich  Eingliederungshilfe können Sie nicht für die Vergangenheit erhalten.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Einzelfall sind verschiedene Nachweise erforderlich, beispielsweise

  • Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheide, Gehaltszettel)
  • Nachweise über Ausgaben
  • Vermögensnachweise (z.B. Sparbücher, Bausparverträge)
  • ärztliche Gutachten und Unterlagen.

Hinweis: Erkundigen Sie sich schon vor der Antragstellung bei der für Sie zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Rechtsgrundlage

§§ 53 - 60 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Eingliederungshilfe)

Formulare und Onlinedienste

  • Anlage zum Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (Landratsamt Emmendingen)
  • Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (Landratsamt Emmendingen)
  • Antrag zur Feststellung der Notwendigkeit einer Maßnahme der Eingliederungshilfe (Antrag auf Integrationshilfen im Kindergarten und Heilpädagogik) (Landratsamt Emmendingen)

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 31.01.2018 freigegeben.

Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
 

Bürger-Energie Genossenschaft

Naturpark Südschwarzwald

Impressum | Datenschutzerklärung

Copyright © 2021. All Rights Reserved.