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Vom Bauantrag bis zum Richtfest

Alle Lebenslagen anzeigen | Bauen und Modernisieren | Vom Bauantrag bis zum Richtfest
  • Baufertigstellung
  • Baustelle einrichten
  • Genehmigungspflichtige Bauvorhaben
  • Kenntnisgabeverfahren
  • Verfahrensfreie Bauvorhaben

Es gibt folgende Verfahren:

  • das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren: Sie beantragen eine Baugenehmigung und die Baubehörde prüft nur bestimmte Punkte davon.
  • das Kenntnisgabeverfahren: Sie informieren die Behörde umfassend. Das reicht aus. Die Behörde wird nicht weiter tätig.
  • verfahrensfreie Bauvorhaben: Sie müssen keine Baubehörde informieren, die Behörde prüft vor Ihrem Vorhaben nichts.

Jedes Verfahren ist für bestimmte Gebäudearten vorgesehen. Manchmal sind auch bestimmte Merkmale relevant, z.B. eine bestimme Gebäudehöhe.

Achtung: Kein Baubeginn ohne die gegebenenfalls erforderliche Genehmigung!

Bauen ohne erforderliche Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann Sie Geld kosten. Hinzu kommt das Risiko, dass Sie eine nicht genehmigungsfähige, aber begonnene Baumaßnahme wieder ganz oder teilweise beseitigen müssen.

Der rote und der grüne Punkt

Sobald Sie alle Genehmigungen eingeholt haben, können Sie die Baustelle einrichten, dürfen aber noch nicht loslegen:

  • Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben dürfen Sie das erst nach Erhalt des Baufreigabescheins, dem "Roten Punkt".
  • Bei kenntnisgabepflichtigen Vorhaben dürfen Sie das erst nach Ablauf einer Frist ab Einreichung der vollständigen Bauvorlagen (zwei Wochen oder einen Monat). Dafür hat sich– obwohl gesetzlich nicht erforderlich – ein „Grüner Punkt“ eingebürgert.
  • Bei Teilbaufreigaben, wenn also z.B. bis zur Entscheidung des Bauantrags nur die Erd- und Gründungsarbeiten freigegeben wurden, haben sich jeweils "halbe Punkte" eingebürgert.

Vertiefende Informationen

  • Genehmigungspflichtige Bauvorhaben
  • Baustelle einrichten
  • Baufertigstellung

Zugehörige Leistungen

  • Baugenehmigung beantragen
  • Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
  • Bauvorbescheid beantragen
  • Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
  • Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen
  • Einrichtung einer Baustelle vorankündigen
  • Liegenschaftskataster - Auszug beantragen
  • Liegenschaftskataster - Errichtung eines Gebäudes melden
  • Luftfahrthindernisse - Genehmigung beantragen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat ihn am 16.11.2022 freigegeben.

Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
 

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