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Aktuelle Seite: Startseite Rathaus Lebenslagen

Pflegeeltern

Alle Lebenslagen anzeigen | Pflegeeltern
  • Pflegeeltern werden
  • Rechte und Pflichten von Pflegeeltern
  • Umgangsrecht des Kindes mit den Eltern
  • Rückkehr in die Herkunftsfamilie
  • Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie

Hier können Sie sich informieren über:

  • Pflegeformen
  • Ihre Rechte und Pflichten als Pflegeeltern
  • die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
  • das Umgangsrecht des Pflegekindes mit den leiblichen Eltern

Eltern können entscheiden, dass sie ihr Kind für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer einer anderen Familie in Vollzeitpflege anvertrauen. Das ist in der Regel das Ergebnis längerer Beratungen mit dem Jugendamt.

Oder ein Familiengericht entzieht den leiblichen Eltern das Sorgerecht. Dies tut das Gericht, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die Eltern Gefahren für das körperliche, geistige oder seelische Wohl ihres Kindes nicht abwenden wollen oder können.

Vertiefende Informationen

Finanzielle Hilfen, die auch Ihnen als Pflegeeltern zustehen, finden Sie in der Lebenslage "Familie und Kinder".

Zugehörige Leistungen

  • Bestellung der Pflegeeltern zum Pfleger oder Vormund beantragen
  • Erlaubnis zur Vollzeitpflege beantragen
  • Erlaubnis zur Vollzeitpflege - Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie beantragen
  • Führungszeugnis (einfach) beantragen
  • Führungszeugnis (erweitert) beantragen
  • Hilfeplan aufstellen
  • Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)
  • Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
  • Kindergeld beantragen
  • Landesfamilienpass beantragen
  • Landesprogramm STÄRKE - Informationen und Förderung erhalten
  • Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen
  • Sorgerecht - Übertragung und Entzug beantragen
  • Vollzeitpflege - ein Pflegekind vermitteln
Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
 

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