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Aktuelle Seite: Startseite Rathaus Verfahrensbeschreibung
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Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen

Hunde der folgenden Rassen gelten als besonders gefährlich und aggressiv:

  • American Staffordshire Terrier,
  • Bullterrier und
  • Pit Bull Terrier.

Ihre Eigenschaft als Kampfhund wird deshalb vermutet. Dies gilt auch für Kreuzungen untereinander.

Daneben kann die Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall amtlich festgestellt werden, vor allem von Hunden der folgenden Rassen und deren Kreuzungen untereinander:

  • Mastiff, Bullmastiff,
  • Staffordshire Bullterrier,
  • Dogo Argentino, Bourdeaux Dogge,
  • Fila Brasileiro,
  • Mastin Espanol, Mastino Napoletano und
  • Tosa Inu

Die Feststellung erfolgt regelmäßig beim Vorliegen von Anzeichen, die auf eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit hinweisen, zum Beispiel nach einem Beißvorfall.

Achtung: Nach § 1 Abs. 1 der Kampfhundeverordnung kann auch jeder andere Hund einer nicht gelisteten Rasse mit individuell gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren als Kampfhund eingestuft werden.

Wenn Sie einen Hund, dessen Kampfhundeeigenschaft vermutet wird oder amtlich festgestellt ist, halten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes.

Die Erlaubnispflicht gilt nicht, wenn die Vermutung der Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist.

Eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Feststellung, dass die Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist, ist eine Verhaltensprüfung. Zusätzlich müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Hund nicht stärker aggressiv und gefährlich gegenüber Menschen und Tieren verhält als andere Hunde. 

Es reicht nicht aus, wenn Ihr Hund die Verhaltensprüfung besteht, sich aber deutlich aggressiv verhält.

Hinweis: Hat Ihr Hund einmal die Verhaltensprüfung bestanden, erweist sich aber zu einem späteren Zeitpunkt als gesteigert aggressiv und gefährlich, dann gilt er unwiderlegbar als Kampfhund.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen

Gemeinde Sexau

Persönlicher Kontakt

Michael Goby

Bürgermeister

Telefon07641 / 9268-10
Fax07641 / 9268-68
E-Mailgoby@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 5
Werner Gerber

Leiter Bauamt

Telefon07641 / 9268-12
Fax07641 / 9268-68
E-Mailgerber@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 9
Aufgaben

Bau- und Hauptamt

Iris Holderer

Standesbeamtin und Sekretariat Bürgermeister

Telefon07641 / 9268-11
Fax07641 / 9268-68
E-Mailholderer@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 6
Aufgaben

Standesamt und Sekretariat

Jochen Klausmann

Leiter Rechnungsamt

Telefon07641 / 9268-15
Fax07641 / 9268-68
E-Mailklausmann@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 10
Aufgaben

Rechnungsamt

Martin Blust

Kassenverwalter

Telefon07641 / 9268-16
Fax07641 / 9268-68
E-Mailblust@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 11
Armin Ganter

Mitarbeiter Bauamt

Telefon07641 / 9268-13
Fax07641 / 9268-68
E-Mailganter@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 8
Lena Bergmann

Sachbearbeiterin Kinderbetreuungsangebote / Bürgerservice

Telefon07641 9268 20
Fax07641 9268 68
E-Mailbergmann@sexau.de
Raum 3
Ute Gräßlin

Leiterin Tourist-Info

Telefon07641 / 9268-18
Fax07641 / 9268-68
E-Mailtouristinfo@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 4
Aufgaben

Tourist-Info/Grundbuchamt

Andrea Heugel

Sachbearbeiterin Meldeamt

Telefon07641 / 9268-19
Fax07641 / 9268-68
E-Mailheugel@sexau.de
Raum 2
Bettina Münz

Mitarbeiterin Hauptamt

Telefon07641 9268 21
Fax07641 / 9268-68
E-Mailmuenz@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 3
Sabine Kern

Sachbearbeiterin Meldeamt

Telefon07641 / 9268-19
Fax07641 / 9268-68
E-Mailkern@sexau.de
Raum 2

Leistungsdetails

Voraussetzungen

für die Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft

  • Ihr Hund verhält sich nicht stärker aggressiv und gefährlich gegenüber Menschen und Tieren als andere Hunde.
  • Ihr Hund besteht die Verhaltensprüfung für Kampfhunde.

Verfahrensablauf

Die Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Legen Sie die Bescheinigung über die bestandene Verhaltensprüfung Ihrem Antrag bei.

Die zuständige Stelle teilt Ihnen anschließend mit, welche Unterlagen oder Nachweise zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft sie zusätzlich benötigt.

Fristen

je nach Gemeinde unterschiedlich

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung über die bestandene Verhaltensprüfung
  • Nachweis, dass Ihr Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweist
    Hinweis: Die zuständige Stelle entscheidet nach ihrem Ermessen darüber,
    • wie Sie das nachweisen müssen und
    • ob es von Ihnen nachgewiesen wurde.

Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Wenden Sie sich für Informationen an die zuständige Stelle.

Kosten

je nach Gemeinde unterschiedlich

Bearbeitungsdauer

je nach Gemeinde unterschiedlich

Vertiefende Informationen

  • Verhaltensprüfung für Kampfhunde beantragen
  • Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen
  • Halten eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen

Rechtsgrundlage

  • Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde
  • Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum zur Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde (VwVgH)

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.06.2020 freigegeben.

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