• Startseite
  • Notruf
  • Kontakt

Suche

Navigation

  • Gemeinde
    • Bauen und Wohnen
      • Bebauungspläne
      • Bodenrichtwerte
      • Trinkwasserwerte
      • Kommunale Wärmeplanung
      • Lärmaktionsplan
    • Chronik
    • Katastophenschutz
    • Kinderbetreuung
      • Waldkindergarten
      • Kindertagesstätte Farbenspiel
      • Evangelischer Kindergarten
      • Waldkrippe / Waldspielgruppe
      • Wald- und Hofkindergarten
    • Kirchen
    • Partnergemeinde
    • Quartiersimpulse
    • Schulen
    • Seniorenbetreuung
    • Wahlen
  • Rathaus
    • Abgaben
    • Ansprechpartner
    • Ämter
    • Lebenslagen
    • Verfahrensbeschreibung
  • Bürger- und Gemeinderatsportal
    • Veröffentlichungen
  • Gewerbe
    • Standort Sexau
    • Zuschüsse
    • Firmenverzeichnis
  • Tourismus
    • Tourist-Info
    • Gasthöfe
    • FeWo / Zimmer
  • Freizeit
    • Wanderwege
    • Vereinsregister
  • Aktuelles
    • Ausschreibungen
    • Fundsachen
    • Mitteilungen
    • Veranstaltungen
    • Webcam
    • Stellenausschreibungen
  • Amtsblatt
Aktuelle Seite: Startseite Rathaus Verfahrensbeschreibung
Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Wasseranschluss anmelden

    Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss.
    Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb.

    Onlineantrag und Formulare

    • Anschluss Wasserversorgung Abwasserentsorgung

    Zuständige Stelle

    die Gemeinde beziehungsweise das örtliche Versorgungsunternehmen

    Bauamt [Gemeinde Sexau]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks oder vermieten dieses.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Anschluss durch einen Installationsbetrieb einrichten lassen, stellt dieser in der Regel in Ihrem Auftrag den Antrag auf Wasserversorgung beim Versorgungsunternehmen.

    Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an das Versorgungsunternehmen wenden. In der Regel schließt dieses mit Ihnen einen Versorgungsvertrag ab. Dazu bekommen Sie einen Versorgungsvertrag zugeschickt. Unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn zurück.

    Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich meist nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.

    Wie Sie Ihr Haus an die örtliche Wasserversorgung anschließen lassen können, erfahren Sie auch im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Lageplan
    • gegebenenfalls Inbetriebsetzungsanzeige nach Realisierung des Anschlusses

    Kosten

    Das Versorgungsunternehmen kann für die Einrichtung und Wartung des Anschlusses Kostenerstattung verlangen.

    Hinweise

    Vor allem bei Neubauten kann die Ausführung einer Mehrspartenhauseinführung Vorteile bringen.

    Rechtsgrundlage

    • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
    • Satzung der Gemeinde

    Freigabevermerk

    31.07.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
    Hier finden Sie alle Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen und Freiamt

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Hier finden Sie alle Informationen zum Thema BürgerEnergiegenossenschaft Sexau eG

    Naturpark Südschwarzwald

    Hier finden Sie alle Informationen zum Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

    Durch Anklicken des Buttons gelangen Sie auf die Seite von chargefinder, auf der alle Elektroauto Ladestationen zu finden sind.

    Impressum  |  Datenschutzerklärung  |  Barrierefreiheit

    Copyright © 2025. All Rights Reserved.