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Gewerberegister - Auskunft beantragen

    Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.

    Gewerbetreibende müssen bestimmte Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung

    • eines Gewerbes,
    • einer Zweigniederlassung oder
    • einer Zweigstelle.

    Das Verzeichnis dieser Meldungen in einer Gemeinde ist das Gewerberegister.

    Hinweis: Die Auskunft gibt Daten der Gewerbean- oder ummeldung wieder. Sie werden von der zuständigen Stelle nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.

    Das gilt nicht für Informationen über abgemeldete Betriebe.

    Zuständige Stelle

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat

    Hauptamt [Gemeinde Sexau]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden. Dazu gehören

    • der Name,
    • der Name des Geschäfts (Geschäftsbezeichnung),
    • die betriebliche Anschrift und
    • die angezeigte Tätigkeit.

    Möchten Sie weitere Daten erhalten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.

    Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie

    • Rechtsansprüche geltend machen wollen oder
    • sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder
    • Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.

    Achtung: Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte erteilt.

    Verfahrensablauf

    Die Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Neben Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, zm Beispiel:

    • Name des Betriebs
    • Name der Gewerbetreibenden
    • die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift

    Tipp: Je nach Angebot der Gemeinde stehen das Gewerberegister und Antragsformulare auch im Internet zur Verfügung.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen: Nachweis des rechtlichen Interesses wie

    • Schuldtitel,
    • Vertragskopien oder
    • Rechnungen

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    Gewerbeordnung (GewO):

    • § 14 Anzeigepflicht

    Freigabevermerk

    06.03.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
    Hier finden Sie alle Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen und Freiamt

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Hier finden Sie alle Informationen zum Thema BürgerEnergiegenossenschaft Sexau eG

    Naturpark Südschwarzwald

    Hier finden Sie alle Informationen zum Naturpark Südschwarzwald

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