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Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als niedergelassener Rechtsanwalt

    Sie möchten als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig sein und eine Rechtsanwaltskanzlei im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe eröffnen und haben bisher keine andere Zulassung im Bundesgebiet, so müssen Sie einen Antrag auf Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt nach §§ 4ff. BRAO stellen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Tätig werden als Rechtsanwalt
    • Rechtsanwaltskammer Freiburg - Zulassung

    Zuständige Stelle

    Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, 76131 Karlsruhe

    Rechtsanwaltskammer Freiburg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder

    Eingliederungsvoraussetzungen über das EuRAG oder

    Bescheinigung nach § 16a Abs. 5 EuRAG

    Verfahrensablauf

    Den Antrag müssen Sie schriftlich bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe stellen. Das Antragsformular erhalten Sie direkt bei der Rechtsanwaltskammer oder Sie können es online im Downloadbereich der Rechtsanwaltskammer hier herunterladen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein.

    Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung vor, werden Sie von der Rechtsanwaltskammer vereidigt und zugelassen. Mit der Zulassung werden Sie Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Sie dürfen dann Ihre Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausüben.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • amtlich beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses vom 2. Staatsexamen oder über das Bestehen der Eignungsprüfung
    • Lebenslauf mit Lichtbild
    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 51 BRAO
    • Kanzleibestätigung
    • amtlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde
    • Nachweis "Kenntnisse im Berufsrecht" gem. § 43 f. BRAO (mind. 10 Zeitstunden)
    • amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

    Kosten

    300 Euro, siehe jeweils geltende Gebührensatzung der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

    Bearbeitungsdauer

    vier bis sechs Wochen

    Hinweise

    https://www.rak-karlsruhe.de/fuer-anwaelte-und-kanzleien/zulassung

    Vertiefende Informationen

    https://www.rak-karlsruhe.de/die-rak-karlsruhe/publikationen/downloadbereich

    Rechtsgrundlage

    §§ 4 ff. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) (Zulassung zur Rechtsanwaltschaft)

    Freigabevermerk

    27.03.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

    Elektroauto Ladesstationen finden

    Wozu braucht man eigentlich ein Landratsamt?

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