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Leistungen
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Hilfeplan aufstellen

    Unabhängig davon, welche Form der Hilfe zur Erziehung Sie beim Jugendamt beantragen, der erste Schritt ist, gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan zu erstellen.

    Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt:

    • Bedarf
      • Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Versorgung des Kindes, körperlicher und seelischer Zustand und Ähnliches)
      • Falls Sie schon andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben: Welche waren das? Warum war die Hilfe nicht erfolgreich?
      • Personalbogen Ihres Kindes (zum Beispiel wer sind die Eltern, Geschwister, Verwandte, Auffälligkeiten, Krankheiten, Allergien, Impfungen)
    • Ziel der Hilfsmaßnahmen
      • Was soll sich durch die Hilfe ändern?
      • Welche Erwartungen haben die Beteiligten?
    • Art der Hilfe
      • Welche Leistungen werden für notwendig und geeignet gehalten (zum Beispiel sozialpädagogische Familienhilfe, Vollzeitpflege, Erziehungsbeistand?)
      • Handlungsvorschläge für Eltern, Fachkräfte, Pflegepersonen
      • Zeithorizont (Wie lange soll die Hilfe dauern?)
      • notwendige Leistungen (zum Beispiel Pflegegeld, Erstausstattung, Therapiekosten, Fahrtkosten, finanzielle Unterstützung)

    Hinweis: Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären. Es muss im Hilfeplan auch dokumentieren:

    • die Art und Weise der Zusammenarbeit der Beteiligten und
    • der Umfang der Beratung durch die Pflegepersonen

    Zuständige Stelle

    das örtliche Jugendamt

    Jugendamt ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

    Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe selbst wahr.

    31 Jugendamt [Landratsamt Emmendingen]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Abhängig vom Einzelfall.

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle

    Verfahrensablauf

    Neben den Eltern und Kindern können an der Erstellung des Hilfeplans beispielsweise auch folgende Personen mitwirken:

    • Verwandte,
    • Vertrauenspersonen
    • Ärztinnen und Ärzte,
    • die Schule des Kindes
    • falls erforderlich ein psychologischer Dienst

    Gemeinsam vereinbaren alle Beteiligten die Eckpunkte der geplanten Hilfe. Sie legen regelmäßige weitere Treffen der Beteiligten fest. Diese dienen der Überprüfung des Fortgangs und des Erfolgs der Leistungen. Wenn nötig, kann der Hilfeplan bei diesen Treffen fortgeschrieben werden.

    Hinweis: Im Hilfeplan ist die bewilligte Hilfe für eine bestimmte Dauer festgeschrieben. Benötigen Sie eine länger dauernde Hilfe oder kann die Hilfe schon früher beendet werden? Dann ist eine Verlängerung oder Verkürzung möglich.

    Die Sorgeberechtigten und das Jugendamt unterschreiben den Hilfeplan. Ist als Hilfsmaßnahme Vollzeitpflege vorgesehen, müssen auch die Pflegeeltern unterschreiben. Alle Beteiligten erhalten eine Kopie.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    unterschiedlich - je nach Einzelfall

    Klären Sie direkt mit der zuständigen Stelle , welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Kosten

    für die Erstellung des Hilfeplans: keine

    Hinweis: Für die im Hilfeplan festgelegten Leistungen können Kosten entstehen.

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII):

    • § 36 Hilfeplan
    • § 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie

    Freigabevermerk

    30.01.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
    Hier finden Sie alle Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen und Freiamt

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