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Urteil anfordern

    Sie interessieren sich für den Inhalt einer bestimmten gerichtlichen Entscheidung (z.B. Urteil, Beschluss)? Bei deutschen Gerichten können Sie vollständige Kopien von Entscheidungen erhalten.

    Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Namen der beteiligten Personen unkenntlich gemacht.

    Onlineantrag und Formulare

    • Entscheidungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften Alle als veröffentlichungswürdig eingestuften Urteile und Beschlüsse baden-württembergischer Gerichte werden für eine nicht gewerbliche Nutzung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

    Zuständige Stelle

    das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat

     

     

    Amtsgericht Emmendingen
    Arbeitsgericht Freiburg
    Finanzgericht Baden-Württemberg
    Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Freiburg
    Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Mannheim
    Sozialgericht Freiburg
    Verwaltungsgericht Freiburg
    -Zivilsenate Freiburg- [Oberlandesgericht Karlsruhe]

    Leistungsdetails

    Verfahrensablauf

    Sie möchten die Entscheidung privat verwenden? Prüfen Sie in der Rechtsprechungsdatenbank, ob die Entscheidung dort vorhanden ist. Die Rechtsprechungsdatenbank enthält alle als veröffentlichungswürdig eingestuften Urteile und Beschlüsse baden-württembergischer Gerichte.

    Sie finden die Entscheidung nicht in der Datenbank? Oder Sie wollen sie gewerblich nutzen, vor allem zu Veröffentlichungszwecken? Fordern Sie die Entscheidung direkt bei dem Gericht an, das sie erlassen hat.

    Tipp: Näheres zur gewerblichen Nutzung finden Sie in den Verwendungshinweisen der Rechtsprechungsdatenbank.

    Sie können die Entscheidung schriftlich (Brief oder Fax), persönlich oder per E-Mail anfordern. Sie sollten folgende Angaben machen:

    • Ihre vollständige Anschrift (mit Telefon- und Faxnummer)
    • falls bekannt: Aktenzeichen der Entscheidung
    • falls bekannt: Datum der Entscheidung
    • eine grobe Beschreibung, worum es in der Entscheidung geht

    Meistens erhalten Sie die Entscheidung in derselben Form, in der Sie sie angefordert haben. Ausgenommen sind ältere Entscheidungen, die nicht auf Datenträgern gespeichert sind. Diese erhalten Sie immer schriftlich mit der Post oder durch Fax.

    Tipp: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts aus den letzten Jahren sind im Internet veröffentlicht. Sie können sie dort kostenlos einsehen und ausdrucken. Wie bei jedem anderen Gericht können Sie die Entscheidungen aber auch schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern. Daneben veröffentlichen juristische Fachzeitschriften besonders wichtige Entscheidungen.

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    • für eine Recherche in der baden-württembergischen Rechtsprechungsdatenbank für den privaten Gebrauch: keine
    • für Entscheidungen, die Sie bei baden-württembergischen Gerichten anfordern: EUR 16,00 pro Entscheidung

    Hinweis: Gerichte außerhalb von Baden-Württemberg können andere Gebühren erheben.

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.09.2016 freigegeben.

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

    Elektroauto Ladesstationen finden

    Wozu braucht man eigentlich ein Landratsamt?

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