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Unfallversicherung - Tagespflege anmelden

    Als Tagespflegeperson müssen Sie sich selbst bei der Unfallversicherung anmelden. Sie sind dann bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten versichert.

    Achtung: Auch wenn Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie sich trotzdem pflichtversichern.

    Die Berufsgenossenschaft berechnet und setzt den Jahresbeitrag für das jeweils laufende Jahr erst im folgenden Jahr rückwirkend fest.

    Zuständige Stelle

    die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

    Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Voraussetzung ist, dass Sie selbständig als Tagespflegeperson tätig sind. Das ist üblicherweise der Fall, wenn Sie sich um mehrere Kinder (höchstens fünf fremde Kinder) aus verschiedenen Familien kümmern. Dabei ist unerheblich, ob Sie sie bei sich zuhause oder in anderen geeigneten Räumen betreuen.

    Das gilt auch für

    • selbständig tätige Tagespflegepersonen, die Kinder nur aus einer Familie betreuen und
    • durch das Jugendamt vermittelte und finanzierte Tagepflegepersonen im Sinne des § 23 SGB VII.

    Ausnahmen sind möglich.

    Tagespflegepersonen, die im Haushalt des zu betreuenden Kindes angestellt sind, sind als Beschäftigte des Haushalts nicht über die BGW, sondern über die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen) gesetzlich unfallversichert.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit formlos anmelden. Ein Antragsformular erhalten Sie bei der Berufsgenossenschaft oder können es im Internet ausfüllen, ausdrucken und abschicken. Wenn Sie sich formlos anmelden, müssen Sie folgende Angaben machen:

    • Name
    • Anschrift
    • Art und Gegenstand des Betriebes
    • Datum, wann Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgenommen haben

    Fristen

    innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    • für die Anmeldung: keine
    • für die Versicherung: Jahresbeitrag in unterschiedlicher Höhe

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    • Unfallkasse Baden-Württemberg

    Rechtsgrundlage

    § 2 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) (Versicherung kraft Gesetzes)

    Freigabevermerk

    15.06.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

    Elektroauto Ladesstationen finden

    Wozu braucht man eigentlich ein Landratsamt?

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