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Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (nicht-öffentlicher Teil) - Auskunft beantragen

    Im diesem Standortregister werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland gentechnisch veränderte Organismen zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.

    Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.

    Für eine Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters müssen Sie einen Antrag stellen.

    Hinweis: Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (nicht-öffentlicher Teil) - Antragsformular
    • Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (nicht-öffentlicher Teil) - Merkblatt zum Datenschutz

    Zuständige Stelle

    das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

    Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Nachweis des berechtigten Interesses an den Daten
    • das Interesse der betroffenen Person am Schutz dieser Daten ist nicht höher

    Verfahrensablauf

    Eine Auskunft aus dem Standortregister beantragen Sie schriftlich.

    Laden Sie das bereitgestellte Formular herunter und drucken Sie es aus.

    Reichen Sie die ausgefüllten Antragsunterlagen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein.

    Per Post erhalten Sie dann die gewünschten Angaben oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Lage Ihres Grundstücks und des Grundstücks, auf dem gentechnisch veränderte Organismen (GVO) freigesetzt oder angebaut werden (zum Beispiel einen maßstabsgetreuen Kartenausschnitt, auf dem Sie beide Grundstücke eingezeichnet haben, oder die Auskunft des Grundbuchamtes über den Abstand zwischen den beiden Grundstücken)
    • Eigentumsnachweis oder Nutzungsnachweis für Ihr Grundstück (zum Beispiel eine Kopie des Pacht- oder des Kaufvertrages)
    • Personalausweis (einfache Kopie)

    Bearbeitungsdauer

    maximal 3 Monate

    Hinweise

    Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.

    Vertiefende Informationen

    Das GVO-Standortregister (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

    Rechtsgrundlage

    • Gentechnikgesetz (GenTG)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat ihn am 27.08.2018 freigegeben.,

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

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