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Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen

    Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register.

    Darin werden Personen registriert, denen

    • Inkassodienstleistungen,
    • Rentenberatung oder
    • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.

    Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

    • Suche nach Rechtsdienstleistern (zum Beispiel in Ihrer Wohnortnähe)
    • Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
    • Feststellung, welchen Personen eine weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen untersagt wurde

    Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.

    Onlineantrag und Formulare

    • Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches Register. Das Register dient der Unterrichtung der Rechtsuchenden und des Rechtsverkehrs, kann aber auch Hilfestellung bei der Suche nach geeigneten Dienstleistungserbringern leisten.

    Zuständige Stelle

    das Rechtsdienstleistungsregister

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    keine

    Vertiefende Informationen

    Rechtsdienstleistungsregister

    Rechtsgrundlage

    § 16 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) (Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters)

    Freigabevermerk

    Stand: 17.09.2021

    Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

    Elektroauto Ladesstationen finden

    Wozu braucht man eigentlich ein Landratsamt?

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