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Quereinstieg in die Polizei - Cybercrime und Wirtschaftskriminalität - sich bewerben

    Zur professionellen Bekämpfung der Cybercrime und Wirtschaftskriminalität hat die Polizei Baden-Württemberg die Sonderlaufbahnen des gehobenen Dienstes der Cyberkriminalistinnen und Cyberkriminalisten sowie der Wirtschaftskriminalistinnen und Wirtschaftskriminalisten eingerichtet.

    Zuständige Stelle

    Die Polizeipräsidien, das Landeskriminalamt Baden-Württemberg oder die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sonderlaufbahn Cybercrime:

    • Abschluss: Abschluss eines für die Bearbeitung von Cybercrime-Delikten geeigneten Diplom- oder Staatsprüfungs-Studiengangs an der Dualen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung, einer Fachhochschule oder einer Pädagogischen Hochschule oder der Abschluss eines Bachelor-Studiengangs an einer Hochschule
    • Vorbildung/Berufserfahrung: mindestens drei Jahre eine ihrer oder seiner Vorbildung entsprechende Berufstätigkeit oder bestandene Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst oder Absolvierung einer laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung
    • Gesundheitliche Eignung: Die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes müssen erfüllt sein. Hierzu wird eine polizeiärztliche Untersuchung durchgeführt.
    • Fahrerlaubnis: Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B ist erforderlich. 

    Sonderlaufbahn Wirtschaftskriminalität:

    • Abschluss: Abschluss eines für die Bearbeitung von Wirtschaftsdelikten geeigneten Diplom- oder Staatsprüfungs-Studiengangs an der Dualen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung, einer Fachhochschule oder einer Pädagogischen Hochschule oder der Abschluss eines Bachelor-Studiengangs an einer Hochschule
    • Vorbildung/Berufserfahrung: mindestens drei Jahre eine ihrer oder seiner Vorbildung entsprechende Berufstätigkeit oder bestandene Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst
    • Gesundheitliche Eignung: Die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes müssen erfüllt sein. Hierzu wird eine polizeiärztliche Untersuchung durchgeführt.
    • Fahrerlaubnis: Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B ist erforderlich. 

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die in der jeweiligen Stellenausschreibung genannt sind. Von ihnen erhalten Sie alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung.

    Fristen

    Den Bewerbungsschluss finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.

    Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie Ihrer Bewerbung beifügen müssen, erfahren Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.

    Kosten

    Keine

    Hinweise

    Sie haben noch allgemeine Fragen? Gerne können Sie uns diese per Email an sonderlaufbahn.wikri@polizei.bwl.de (für die Sonderlaufbahn Wirtschaftskriminalität) bzw. sonderlaufbahn.cybercrime@polizei.bwl.de (für die Sonderlaufbahn Cybercrime) zukommen lassen.

    Rechtsgrundlage

    • § 4 Polizei-Laufbahnverordnung (LVOPol) (Berufung in ein Beamtenverhältnis im Polizeivollzugsdienst)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 22.11.2019 freigegeben.

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