• Startseite
  • Notruf
  • Kontakt

Suche

Navigation

  • Gemeinde
    • Bauen und Wohnen
      • Bebauungspläne
      • Bodenrichtwerte
      • Trinkwasserwerte
    • Chronik
    • Katastophenschutz
    • Kinderbetreuung
      • Waldkindergarten
      • Kindertagesstätte Farbenspiel
      • Evangelischer Kindergarten
      • Waldkrippe / Waldspielgruppe
      • Wald- und Hofkindergarten
    • Kirchen
    • Partnergemeinde
    • Quartiersimpulse
    • Schulen
    • Seniorenbetreuung
    • Wahlen
  • Rathaus
    • Abgaben
    • Ansprechpartner
    • Ämter
    • Lebenslagen
    • Verfahrensbeschreibung
    • Wegweiser
  • Bürger- und Gemeinderatsportal
    • Veröffentlichungen
  • Gewerbe
    • Standort Sexau
    • Zuschüsse
    • Firmenverzeichnis
  • Tourismus
    • Tourist-Info
    • Gasthöfe
    • FeWo / Zimmer
  • Freizeit
    • Wanderwege
    • Vereinsregister
  • Aktuelles
    • Ausschreibungen
    • Corona Ticker
    • Fundsachen
    • Mitteilungen
    • Veranstaltungen
    • Webcam
    • Stellenausschreibungen
  • Amtsblatt
  • City APP
Aktuelle Seite: Startseite Rathaus Verfahrensbeschreibung
Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Markterschließungsmaßnahmen im Ausland - Förderung beantragen

    Baden-Württembergische Unternehmen, die sich am festgelegten Jahresprogramm der Markterschließungsmaßnahmen im Ausland beteiligen, können eine Förderung erhalten.

    Als Markterschließungsmaßnahmen gelten:

    • Markterkundungs- und Fachinformationsreisen
      Diese branchenspezifischen Maßnahmen dienen zur Einschätzung von Markthintergründen und Arbeitsumfeld vor Markteintritt sowie zur Herstellung erster Unternehmenskontakte. Sie enthalten
      • Firmenbesuche,
      • Projektbesichtigungen und
      • branchenindividuelle Gespräche.
    • Kontakt- und Kooperationsbörsen
      Diese vermitteln Erstkontakte zu potenziellen Geschäftspartnern im Ausland. Sie sollen Informations- und Erfahrungsaustausch vor Ort mit lokal ansässigen Unternehmen ermöglichen.
    • Firmengemeinschaftsbeteiligungen an Auslandsmessen
      Diese offiziellen Messebeteiligungen des Landes Baden-Württemberg dienen dem gemeinsamen internationalen Messeauftritt von baden-württembergischen Unternehmen und dem Land auf einem "Baden-Württemberg-Stand". Eingeschlossen sind:
      • Fachbesucherakquisition
      • Betreuung
      • zusätzliche Servicedienstleistungen vor Ort
    • Baden-Württemberg Foren
      Diese branchen-, technologiefeld- oder clusterspezifischen Maßnahmen präsentieren das Standort-, Wissenschafts- und Technologiepotential des Landes in ausgewählten Bereichen.
    • Firmenpräsentationen mit Kontaktgesprächen
      Diese dienen der Präsentation von Produkten und Dienstleistungen. Fachvorträge vor einem branchenindividuell ausgewählten Unternehmerkreis werden mit firmenindividuellen Gesprächen verbunden.

    Die Förderung erfolgt in Form

    • verbilligter Kosten für die Organisation der Gesamtveranstaltung,
    • aktiver Informations- und Werbemaßnahmen ,
    • Dienstleistungen vor Ort sowie
    • der gezielten Akquisition von Fachbesuchern und potenziellen Kooperationspartnern.

    Die genauen Leistungen finden Sie in den jeweiligen Ausschreibungen.

    Hinweis: Die Markterschließungsmaßnahmen im Ausland werden jedes Jahr neu festgelegt und einzeln ausgeschrieben. Sie können die Förderung nicht gleichzeitig mit der Auslandsmesseförderung des Bundes beziehen.

    Zuständige Stelle

    Baden-Württemberg International - Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit

    Baden-Württemberg International

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aus Baden-Württemberg sowie deren Niederlassungen und Vertretungen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen sich bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden.

    Erforderliche Unterlagen

    Über die Anmeldeunterlagen informieren Sie Baden-Württemberg International im Beratungsgespräch und die Organisationen der Wirtschaft.

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.04.2015 freigegeben.

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

    Elektroauto Ladesstationen finden

    Wozu braucht man eigentlich ein Landratsamt?

    Impressum | Datenschutzerklärung

    Copyright © 2023. All Rights Reserved.