• Startseite
  • Notruf
  • Kontakt

Suche

Navigation

  • Gemeinde
    • Bauen und Wohnen
      • Bebauungspläne
      • Bodenrichtwerte
      • Trinkwasserwerte
      • Kommunale Wärmeplanung
      • Lärmaktionsplan
    • Chronik
    • Katastophenschutz
    • Kinderbetreuung
      • Waldkindergarten
      • Kindertagesstätte Farbenspiel
      • Evangelischer Kindergarten
      • Waldkrippe / Waldspielgruppe
      • Wald- und Hofkindergarten
    • Kirchen
    • Partnergemeinde
    • Quartiersimpulse
    • Schulen
    • Seniorenbetreuung
    • Wahlen
  • Rathaus
    • Abgaben
    • Ansprechpartner
    • Ämter
    • Lebenslagen
    • Verfahrensbeschreibung
  • Bürger- und Gemeinderatsportal
    • Veröffentlichungen
  • Gewerbe
    • Standort Sexau
    • Zuschüsse
    • Firmenverzeichnis
  • Tourismus
    • Tourist-Info
    • Gasthöfe
    • FeWo / Zimmer
  • Freizeit
    • Wanderwege
    • Vereinsregister
  • Aktuelles
    • Ausschreibungen
    • Fundsachen
    • Mitteilungen
    • Veranstaltungen
    • Webcam
    • Stellenausschreibungen
  • Amtsblatt
Aktuelle Seite: Startseite Rathaus Verfahrensbeschreibung
Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) bei Nebenverdienst angeben

    Beginnen Sie ein zweites Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches Sie als Ihr erstes Arbeitsverhältnis bezeichnen möchten. Das gleiche gilt, wenn Sie bereits in zwei oder mehr Arbeitsverhältnissen stehen und ein weiteres hinzukommt.

    Der Arbeitslohn aus dem Arbeitsverhältnis, das Sie als Ihr erstes Arbeitsverhältnis benennen, wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert. Alle weiteren Arbeitslöhne werden nach Steuerklasse VI besteuert. Diese werden auch als weitere Arbeitsverhältnisse bezeichnet.

    Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI sollte beim niedrigeren Arbeitslohn beziehungsweise den niedrigeren Arbeitslöhnen erfolgen.

    Zuständige Stelle

    Ihr neuer Arbeitgeber

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie haben gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse.

    Verfahrensablauf

    Der neue Arbeitgeber wird Sie für den Lohnsteuerabzug zu Beginn der Beschäftigung nach folgenden Angaben fragen:

    • Ihr Geburtsdatum,
    • Ihre Identifikationsnummer,
    • ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt und
    • ob und in welcher Höhe ein Freibetrag bei den ELStAM abgerufen werden soll.

    Teilen Sie dem neuen Arbeitgeber mit, dass es sich nicht um das erste, sondern um ein weiteres Arbeitsverhältnis handelt, wird Ihnen für dieses Arbeitsverhältnis automatisch die Steuerklasse VI zugeteilt.

    Teilen Sie dem neuen Arbeitgeber dagegen mit, dass es sich um das erste und nicht um ein weiteres Arbeitsverhältnis handelt, wird Ihnen für dieses Arbeitsverhältnis die familiengerechte Steuerklasse zugeteilt (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge). Die Arbeitslöhne aus allen weiteren bisherigen Arbeitsverhältnissen werden dann automatisch nach Steuerklasse VI besteuert.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise

    Als beschäftigte Person, die Arbeitslohn aus mehreren Dienstverhältnissen nebeneinander bezieht, können Sie bei dem Dienstverhältnis mit der Steuerklasse VI einen Freibetrag ermitteln und als ELStAM bilden lassen, wenn für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis nach einer Hochrechnung noch keine Lohnsteuer anfällt.

    In gleicher Höhe wird bei dem ersten Dienstverhältnis (Steuerklassen I bis V) ein Hinzurechnungsbetrag ermittelt und als ELStAM gebildet, der ggf. mit einem bereits ermittelten oder noch zu ermittelnden und als ELStAM gebildeten Freibetrag zu verrechnen ist.

    Möchten Sie vermeiden, dass durch den korrespondierenden Hinzurechnungsbetrag vom Arbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis Lohnsteuer zu erheben ist, sollten Sie den Freibetrag begrenzen, und zwar auf die Differenz zwischen dem Arbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis und dem Betrag, bei dem unter Berücksichtigung der maßgebenden Steuerklasse für dieses Dienstverhältnis erstmals Lohnsteuer anfallen würde.

    Verwenden Sie dafür das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“. Es steht Ihnen auch im Internet zum Download zur Verfügung. Siekönnen den Antrag im Onlineportal “Mein Elster“ an das Finanzamt übermitteln. Für die elektronische Übermittlung ist eine Registrierung notwendig. Hierfür müssen Sie sich bei Elster einmalig registrieren. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen dauern.

    Vertiefende Informationen

    • Lohnsteuer 2024 - Ratgeber für Lohnsteuerzahler
    • Steuerklassen
    • "Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag 2024"
    • "Mein Elster"

    Rechtsgrundlage

    • Einkommensteuergesetz (ESTG)
    • § 39 und § 39e (EStG) Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

    Freigabevermerk

    11.12.2023; Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
    Hier finden Sie alle Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen und Freiamt

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Hier finden Sie alle Informationen zum Thema BürgerEnergiegenossenschaft Sexau eG

    Naturpark Südschwarzwald

    Hier finden Sie alle Informationen zum Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

    Durch Anklicken des Buttons gelangen Sie auf die Seite von chargefinder, auf der alle Elektroauto Ladestationen zu finden sind.

    Impressum  |  Datenschutzerklärung  |  Barrierefreiheit

    Copyright © 2025. All Rights Reserved.