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Kampfmittelbeseitigungsdienst beauftragen

    Die Kampfmittelbeseitigung umfasst die

    • Entschärfung von Kampfmitteln,
    • Beförderung geborgener Kampfmittel und
    • Vernichtung von Kampfmitteln, einschließlich der Verwertung des dabei angefallenen Materials.

    Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) ist zudem zuständig für die Beschaffung und Auswertung der im Zweiten Weltkrieg von der amerikanischen und britischen Luftwaffe gefertigten Luftbildaufnahmen.

    Im Rahmen einer Baumaßnahme rät der KMBD zu einer Vorabuntersuchung Ihres Grundstückes auf ein mögliches Vorhandensein von Kampfmitteln durch eine entgeltpflichtige Luftbildauswertung.

    Sie müssen die sachgemäße Entfernung veranlassen

    • wenn sich durch eine Luftbildauswertung ein Verdacht auf Kampfmittel ergibt oder
    • Kampfmittel auf Ihrem Grundstück vermutet oder gefunden werden.

    Die Beratung über vermutete Kampfmittel sowie die Suche und Bergung von Kampfmitteln übernimmt der KMBD im Rahmen seiner Kapazität und gegen vollständige Kostenerstattung durch die Auftrag gebende Person. Wenn der KMBD nicht tätig werden kann, müssen Sie für diese Arbeiten private Firmen beauftragen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Kampfmittelbeseitigung
    • Kampfmittelbeseitigungsdienst: Formulare und weitere Informationen

    Zuständige Stelle

    für das gesamte Land Baden-Württemberg:

    das Regierungspräsidium Stuttgart
    Kampfmittelbeseitigungsdienst
    Telefon: 0711 904400-00
    E-Mail: kmbd@rps.bwl.de

    Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) [Regierungspräsidium Stuttgart]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    Möchten Sie den Kampfmittelbeseitigungsdienst für eine Luftbildauswertung beauftragen, benötigen Sie das Auftragsformular zur Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittelbelastung - Luftbildauswertung (PDF).

    Füllen Sie es in Blockschrift sorgfältig aus.
    Senden Sie es unterschrieben mit der Post oder E-Mail an den KMBD.
    Fügen Sie einen Lageplan mit eindeutig und genau abgegrenztem Untersuchungsgebiet bei.

    Wünschen Sie eine Beratung, Suche oder gegebenenfalls Bergung vorhandener Kampfmittel, wenden Sie sich an die Zentrale des Kampfmittelbeseitigungsdienstes.
    Rufen Sie unter der Telefonnummer 0711-904 400-00 an, um einen Ortstermin zu vereinbaren.
    Dabei werden mit dem Auftraggeber und einem Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes die örtlichen Gegebenheiten begutachtet und je nach vorgesehener Maßnahme weiteres Vorgehen besprochen.

    Das Vorgehen und Verhalten im Fall des Auffindens von Kampfmitteln finden Sie unter „Bombenfund oder andere Kampfmittel melden“.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Um eine Luftbildauswertung zu beantragen, benötigen Sie:

    • Auftragsformular zur Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittelbelastung - Luftbildauswertung (PDF)
    • Plan des Untersuchungsgebietes

    Das Auftragsformular finden Sie auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart.

    Kosten

    Es entstehen Ihnen Kosten für:

    • Luftbildauswertung,
    • Beratung,
    • Suche und Bergung der Kampfmittel.

    Die Höhe der Kosten finden Sie in:

    • Kostensätze und Entgelte für Leistungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Baden-Württemberg seit 1. Juli 2020

    Für Sie kostenfrei sind:

    • Entschärfung von Kampfmitteln
    • Beförderung geborgener Kampfmittel
    • Vernichtung von Kampfmitteln einschließlich der Verwertung des dabei angefallenen Materials

    Die Kostenfreiheit gilt nicht auf bundeseigenen Liegenschaften.

    Bearbeitungsdauer

    Aufgrund des sehr hohen Antragsaufkommens in der Luftbildauswertung beträgt die Bearbeitungszeit derzeit etwa 32 Wochen.
    Sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab, um eine reibungslose Abarbeitung der Anträge zu ermöglichen.

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    Kampfmittelbeseitigung in Baden-Württemberg

    Rechtsgrundlage

    Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vom 21.12.2006/ 31.08.2013 (VwV Kampfmittelbeseitigungsdienst)

    Freigabevermerk

    28.02.2023 Regierungspräsidium Stuttgart

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

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    Wozu braucht man eigentlich ein Landratsamt?

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