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Hundesteuer - Befreiung beantragen

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Zuständige Stelle

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

    Rechnungsamt [Gemeinde Sexau]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.

    Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

    Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

    Kosten

    Keine

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    Kommunalabgabengesetz (KAG)

    • § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Freigabevermerk

    12.06.2025 Finanzministerium Baden-Württemberg und Innenministerium Baden-Württemberg

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
    Hier finden Sie alle Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen und Freiamt

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Hier finden Sie alle Informationen zum Thema BürgerEnergiegenossenschaft Sexau eG

    Naturpark Südschwarzwald

    Hier finden Sie alle Informationen zum Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

    Durch Anklicken des Buttons gelangen Sie auf die Seite von chargefinder, auf der alle Elektroauto Ladestationen zu finden sind.

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