Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Persönlicher Kontakt
Bürgermeister
Leiter Bauamt
Bau- und Hauptamt
Standesbeamtin und Sekretariat Bürgermeister
Standesamt und Sekretariat
Leiter Rechnungsamt
Rechnungsamt
Kassenverwalter
Mitarbeiter Bauamt
Sachbearbeiterin Kinderbetreuungsangebote / Bürgerservice
Leiterin Tourist-Info
Tourist-Info/Grundbuchamt
Sachbearbeiterin Meldeamt
Mitarbeiterin Hauptamt
Sachbearbeiterin Meldeamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen. Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Download im Internet zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
keine
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.12.2020 freigegeben.