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Grunderwerbsteuer als Kapital- oder Personengesellschaft bezahlen

    Für Anteilskäufe bestimmter Gesellschaften gibt es in Baden-Württemberg eine zentrale zuständige Stelle.

    Zuständige Stelle

    Landeszentralstelle für gesellschaftsrechtliche Grunderwerbsteuerfälle

    Finanzamt Schwetzingen

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie kaufen in Baden-Württemberg
    • Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder an einer Personengesellschaft
    • mit einem inländischen Grundstück
    • im Betriebsvermögen und
    • ein Gesellschafter hält 90 % der Anteile oder
    • die Anteilseigner ändern sich innerhalb von 10 Jahren zu 90 % auf neue Gesellschafter .

    Verfahrensablauf

    Die Grunderwerbsteuer entsteht grundsätzlich bereits mit dem Abschluss des wirksamen Rechtsgeschäfts, z.B. des notariellen Kaufvertrages.

    Bei der Änderung des Gesellschafterbestandes bei der Personengesellschaftentsteht die Steuer mit Abtretung der Anteile (dinglicher Übergang laut Vertrag). Bei Umwandlungen entsteht die Grunderwerbsteuer mit Eintrag im Handelsregister.

    Notare, Gerichte und Behörden bzw. die jeweiligen Vertragsparteien müssen das zuständige Finanzamt über den Anteilskauf bzw. über andere grunderwerbsteuerbare Rechtsvorgänge informieren.

    Danach prüft die zuständige Stelle, ob ein grunderwerbsteuerlicher Tatbestand verwirklicht ist.

    Das Finanzamt, das für die Bewertung des Grundstück zuständig ist, fordert Sie zur Abgabe einer Feststellungserklärung zur Feststellung des Grundbesitzwertes für das Betriebsgrundstück auf. Über das Ergebnis der Prüfung, den Grundbesitzwert, informiert es die zuständige Stelle.

    Von dieser erhalten Sie dann einen Grunderwerbsteuerbescheid.

    Fristen

    spätestens 14 Tagen nach Kenntniserlangung des Vorgangs durch Sie oder den Notar

    Erforderliche Unterlagen

    notarieller bzw. privatrechtlicher Vertrag

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel 8-10 Wochen

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
    • Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg (GrEStFestG BW)

    Freigabevermerk

    15.07.2022 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

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