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Förderung E-Fahrzeuge - BW-e-Gutschein beantragen

    Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert mit dem BW-e-Gutschein die Unterhaltungs- und Betriebskosten Ihrer E-Fahrzeuge (vollelektrisch, Brennstoffzelle).

    Die Förderung beträgt 1.000 Euro.

    Antragsberechtigt für die Fahrzeugklassen M1 und N1 sind folgende Zielgruppen, die in Baden-Württemberg ein Elektrofahrzeug bestellen und zulassen und damit in Baden-Württemberg verkehren:

    • Kommunen inklusive Landratsämter
    • kommunale Zweckverbände
    • Regionalverbände

    Antragsberechtigt für die Fahrzeugklassen L6e und L7e sind folgende Zielgruppen, die in Baden-Württemberg ein Elektrofahrzeug bestellen und zulassen und damit in Baden-Württemberg verkehren:

    • Unternehmen
    • Vereine
    • freiberuflich arbeitende Personen
    • gemeinnützige Organisation
    • Kommunen

    Ebenfalls wichtig für Sie zu wissen:

    • Auch Leasingmodelle können Sie vom Verkehrsministerium fördern lassen.
    • Pro Zuwendungsempfänger werden pro Jahr in der Regel höchstens 100 Fahrzeuge gefördert.
    • Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre beziehungsweise entsprechend der Leasingdauer (höchstens 3 Jahre) in Baden-Württemberg zugelassen sein.
    • Förderungen durch den Bund wie zum Beispiel die Innovationsprämie (zuvor Umweltbonus) können Sie kombinieren.
    • Die EG-Fahrzeugklassen finden Sie in der Zulassungsbescheinigung.
      Alternativ können Ihnen Hersteller oder Händler darüber Auskunft geben.

    Zuständige Stelle

    die L-Bank Baden-Württemberg

    Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie gehören zu den oben genannten Zielgruppen und setzen das Elektrofahrzeug gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal ein.

    Verfahrensablauf

    Den Online-Antrag finden Sie auf der Homepage der L-Bank.
    Schicken Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de .

    Füllen Sie für jedes Fahrzeug einen eigenen Antrag aus.

    Sie müssen die Bestellung des neuen Fahrzeugs bei der Antragstellung nachweisen.

    Verwenden Sie das online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular.
    Fügen Sie dem Verwendungsnachweis einen Nachweis über die Zulassung des Fahrzeuges in Baden-Württemberg bei, wenn Sie die Zulassung bei Antragstellung nicht schon nachgewiesen haben.
    Den Verwendungsnachweis mit Anlagen schicken Sie elektronisch an elektromobilitaet@l-bank.de.

    Die Zuwendung erhalten Sie in einer Summe, wenn Sie den Verwendungsnachweis vorgelegt haben.

    Erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Förderantrag
    • Nachweis über die Bestellung
    • Wenn die zuständige Stelle Zusatzunterlagen benötigt, sind diese als Anlagen dem Antrag beigefügt.

    Bearbeitungsdauer

    verzögerte Antragsbearbeitung aufgrund der Corona-Pandemie

    Vertiefende Informationen

    • Elektromobilität in Baden-Württemberg
    • Informationen der L-Bank

    Freigabevermerk

    Stand: 09.07.2021

    Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

    Elektroauto Ladesstationen finden

    Wozu braucht man eigentlich ein Landratsamt?

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