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Einsichtnahme in archivierte Bauakte beantragen

    Auf Antrag besteht die Möglichkeit, Einsichtnahme in archivierte Bauakten zu erhalten.

    Onlineantrag und Formulare

    • Einsichtnahme in archivierte Bauakte beantragen

    Zuständige Stelle

    Untere Baurechtsbehörde
    Bahnhofstraße 2-4
    79312 Emmendingen

    Auskunft zu den Sprechzeiten:
    Hr. Korneli
    Tel. 07641/451-5019

    50 Amt für Bauen und Naturschutz [Landratsamt Emmendingen]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Einsichtnahme ist das vollständige Ausfüllen des Antragsformulars mit Angaben zum Bauherrn, Baujahr, Bauort und Gemarkung. Der Bauherr oder der vorherige Eigentümer können ggf. bei der Grundbucheinsichtsstelle der Gemeinde erfragt werden. Falls erforderlich, schicken Sie bitte noch eine unterzeichnete Vollmacht des Eigentümers mit.

    Im Archiv der Baurechtsbehörde befinden sich lediglich Bauunterlagen ab Baujahr 1950. Die Baurechtsbehörde kann nur die Unterlagen ab 1950 zur Einsicht bereitlegen, die unter der oben genannten Grundstücksbezeichnung im Archiv des Bauamtes oder in der laufenden Akte vorgehalten werden. Bauunterlagen mit Baujahr vor 1950 erhalten Sie im Kreisarchiv (E-Mail: archiv@landkreis-emmendingen.de).

    Verfahrensablauf

    Der ausgefüllte Antrag kann über den Online-Prozess direkt an das Behördenkonto des Amtes für Bauen und Naturschutz gesendet werden oder per E-Mail an bauakteneinsicht@landkreis-emmendingen.de oder Sie drucken den Antrag aus und lassen ihn den Amt für Bauen und Naturschutz auf dem Postweg zukommen.

    Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder falsche Angaben zu einer erheblichen Verzögerung im Ablauf führen können. Auch bei vollständigen Angaben kann die Suche und Bereitstellung der Unterlagen 4-6 Wochen in Anspruch nehmen. Nach dem Auffinden der Akte nehmen wir mit ihnen Kontakt auf für die Vereinbarung eines Termins zur Akteneinsicht. Die Akte kann vor Ort abfotografiert werden; das Anfertigen von Kopien ist nicht möglich.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Vollständig ausgefülltes Antragsformular, eventuell Vollmacht des Eigentümers

    Kosten

    Für die Bereitstellung bzw. Einsichtnahme in die Akte wird eine Verwaltungsgebühr nach der Gebührenverordnung des Landratsamtes Emmendingen erhoben.

    Die Gebühr wird nach Zeitaufwand erhoben und beträgt 29,15 EUR je Stunde.

    Bearbeitungsdauer

    Auch bei vollständigen Angaben kann die Suche und Bereitstellung der Unterlagen 4-6 Wochen in Anspruch nehmen.

    Hinweise

    keine weiteren Hinweise

    Freigabevermerk

    gesetzt

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
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