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Eigenauskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beantragen

    Im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind alle seit dem 01. Januar 1999 ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E erfasst.

    Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert

    • in Deutschland erteilte Fahrerlaubnisse nach den europäischen einheitlichen Klassen A bis E und den nationalen deutschen Klassen M, L, S und T (bis 19. Januar 2013) sowie L und T (ab 19. Januar 2013)
    • bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern zusätzlich die Probezeit
    • Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung
    • Dienstfahrerlaubnisse von Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr
    • Fahrlehrerlaubnisse und Dienstfahrlehrerlaubnisse von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern
    • Berechtigungen von Kraftfahrsachverständigen, Prüferinnen und Prüfern sowie Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren

    Die Fahrerlaubnisbehörde meldet die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach der Erteilung der Fahrerlaubnis. Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten gespeichert (Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen und so weiter), nicht jedoch die Anschrift.

    Sie können mit Hilfe der Online-Registerauskunft eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister online erhalten. Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten.

    Onlineantrag und Formulare

    • Antrag auf Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)
    • Online-Registerauskunft Zentrales Fahr­erlaubnis­register

    Zuständige Stelle

    Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

    Kraftfahrt-Bundesamt

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.

    Verfahrensablauf

    Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister können Sie über die Online-Registerauskunft auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erhalten:

    • Wählen Sie die Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister aus.
    • Für die Online-Registerauskunft benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels zur Authentifizierung.
    • Ergänzen Sie die im Ausweisdokument hinterlegten Daten.
    • Machen Sie Angaben zu Ihrem Titel, falls dieser nicht bereits aufgeführt ist, und zur gewünschten Sprache (deutsch und/oder englisch) der Auskunft.
    • Sie können die Auskunft nun direkt als PDF-Dokument herunterladen.
    • In einigen Fällen kann keine eindeutige Identifizierung erreicht werden, diese Fälle werden manuell nachbearbeitet. In diesen Fällen geben Sie bitte Ihren bevorzugten Rückkanal an.
    • Sie erhalten Ihre Auskunft über den von Ihnen gewählten Rückkanal.

    Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten:

    • Laden Sie das Formular „Antrag auf Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)“ von der Website des KBA.
    • Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie die benötigte Unterlage hinzu.
    • Anschließend schicken Sie das Formular an das KBA.
    • Nachdem das KBA dies bearbeitet hat, bekommen Sie das Ergebnis per Postzugestellt.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen beachten.

    Erforderliche Unterlagen

    Auskunftsersuchen per Post:

    • Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
    • alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Online-Registerauskunft erhalten Sie in der Regel sofort.

    Bei der Auskunft per Post beträgt die Bearbeitungsdauer 3 bis 4 Tage nach Eingang im KBA.

    Hinweise

    Eine Online-Registerauskunft kann nur generiert werden, wenn die Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister und die vorliegenden Personendaten identisch sind. Ansonsten erfolgt eine manuelle Nachbearbeitung und Auskunftserteilung über den gewählten Rückkanal.

    Vertiefende Informationen

    • Informationen über das Zentrale Fahrerlaubnisregister und eine Videoanleitung
    • Anleitung zur Durchführung einer Online-Registerauskunft
    • Liste kompatibler Smartphones und Tablets für die Online-Ausweisfunktion
    • Informationen zur AusweisApp2

    Rechtsgrundlage

    § 58 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    Freigabevermerk

    Stand: 28.02.2023

    Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

    Elektroauto Ladesstationen finden

    Wozu braucht man eigentlich ein Landratsamt?

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