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Eheurkunde - Ausstellung beantragen

Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe. Zusätzlich enthalten sie folgende Informationen:

  • Vor- und Familiennamen der Ehegatten vor der Eheschließung
  • Ort und Tag ihrer Geburten
  • Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sie sich aus dem Registereintrag ergibt
  • Ort und Tag der Eheschließung
  • Namen der Ehegatten nach der Eheschließung

Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung.

Benötigen Sie zum Beispiel in Rentenangelegenheiten oder zur Änderung von Ausweispapieren weitere Eheurkunden? Jederzeit können Sie diese beantragen.

Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist

  • eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Eheregisters beziehungsweise
  • bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.

Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen die im Register vermerkt sind.

Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen.

Internationale Eheurkunde

Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie kann im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

Zuständige Stelle

das Standesamt der Eheschließung

Gemeinde Sexau

Persönlicher Kontakt

Michael Goby

Bürgermeister

Telefon07641 / 9268-10
Fax07641 / 9268-68
E-Mailgoby@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 5
Werner Gerber

Leiter Bauamt

Telefon07641 / 9268-12
Fax07641 / 9268-68
E-Mailgerber@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 9
Aufgaben

Bau- und Hauptamt

Iris Holderer

Standesbeamtin und Sekretariat Bürgermeister

Telefon07641 / 9268-11
Fax07641 / 9268-68
E-Mailholderer@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 6
Aufgaben

Standesamt und Sekretariat

Jochen Klausmann

Leiter Rechnungsamt

Telefon07641 / 9268-15
Fax07641 / 9268-68
E-Mailklausmann@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 10
Aufgaben

Rechnungsamt

Martin Blust

Kassenverwalter

Telefon07641 / 9268-16
Fax07641 / 9268-68
E-Mailblust@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 11
Armin Ganter

Mitarbeiter Bauamt

Telefon07641 / 9268-13
Fax07641 / 9268-68
E-Mailganter@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 8
Lena Bergmann

Sachbearbeiterin Kinderbetreuungsangebote / Bürgerservice

Telefon07641 9268 20
Fax07641 9268 68
E-Mailbergmann@sexau.de
Raum 3
Ute Gräßlin

Leiterin Tourist-Info

Telefon07641 / 9268-18
Fax07641 / 9268-68
E-Mailtouristinfo@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 4
Aufgaben

Tourist-Info/Grundbuchamt

Andrea Heugel

Sachbearbeiterin Meldeamt

Telefon07641 / 9268-19
Fax07641 / 9268-68
E-Mailheugel@sexau.de
Raum 2
Bettina Münz

Mitarbeiterin Hauptamt

Telefon07641 9268 21
Fax07641 / 9268-68
E-Mailmuenz@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 3
Sabine Kern

Sachbearbeiterin Meldeamt

Telefon07641 / 9268-19
Fax07641 / 9268-68
E-Mailkern@sexau.de
Raum 2

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
  • Vorfahren und Abkömmlinge wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

Verfahrensablauf

Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt der Eheschließung beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.

Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch per Fax, Mail oder telefonisch bestellen können. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,

  • ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
  • wie Sie die Gebühren bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

Manche Gemeinden und Städte bieten Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel

Kosten

  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 12,00
  • Internationale Eheurkunde: je EUR 12,00

Rechtsgrundlage

  • § 57 Personenstandsgesetz (PStG) (Eheurkunde)
  • § 62 Personenstandsgesetz (PStG) (Urkundenerteilung)
  • § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV) (Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister)
  • § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.12.2020 freigegeben.

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