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E-Bus-Umstieg - Beratungsgutschein beantragen

    Wenn Sie sich von einem ÖPNV-Consulting-Unternehmen zum Umstieg auf E-Busse beraten lassen möchten, können Sie beim Ministerium für Verkehr einen Beratungsgutschein in Wert von 2.500 Euro beantragen.

    Zuständige Stelle

    Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

    Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Gefördert werden Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
    • Sie können Beratungskosten in Höhe von mindestens 2.500 Euro netto durch eine Rechnung nachweisen.
    • Das Datum der Beratung liegt nicht vor dem 01. September 2018.

    Verfahrensablauf

    1. Lassen Sie sich bei einem ÖPNV-Consultingunternehmen beraten.
      Eine Liste der förderfähigen ÖPNV-Consultingunternehmen finden Sie auf der Webseite der L-Bank Baden-Württemberg.
    2. Sie stellen einen Antrag bei der L-Bank.
      Füllen Sie das Online-Formular auf der Webseite der L-Bank aus und reichen Sie es ein.
    3. Sobald die L-Bank Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden hat, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
    4. Sie müssen die Auszahlung nicht beantragen. Nachdem der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist, zahlt die L-Bank an Sie aus.

    Erforderliche Unterlagen

     

    Keine

    Vertiefende Informationen

    • Internetseite der L-Bank
    • Elektromobilitätsförderung des Verkehrsministeriums

    Freigabevermerk

    Stand: 27.10.2021

    Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

    Elektroauto Ladesstationen finden

    Wozu braucht man eigentlich ein Landratsamt?

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