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Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

    Öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstück stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.

    Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

    • Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
    • Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

    Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
    Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grun
    dstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.

    Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

    Zuständige Stelle

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet

    Gemeinde Sexau

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

    • Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
    • Person, die das Grundstück kaufen möchte.

    Verfahrensablauf

    Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.

    Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Ob für die Einsichtnahme Kosten anfallen richtet sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    • Grundbuch einsehen

    Rechtsgrundlage

    § 72 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO,Baulastenverzeichnis)

    Freigabevermerk

    • 01.02.2023 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

    Elektroauto Ladesstationen finden

    Wozu braucht man eigentlich ein Landratsamt?

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