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Baden-Württemberg-Stipendium beantragen

    Das Baden-Württemberg-Stipendium fördert den internationalen Austausch.

    Es besteht aus vier Programmlinien:

    • Für Studierende
    • Für Berufstätige
    • Für Filmproduktion
    • Walter-Hallstein-Programm

    Stipendiendauer für Studierende

    3 - 11 Monate

    Stipendienhöhe für Studierende

    EUR 600,00 - 1.400

    Die Hochschulen entscheiden im Einzelfall.

    Dabei können sie beispielsweise berücksichtigen:

    • die Entfernung der Partnerhochschule,
    • etwaige Studiengebühren,
    • die Lebenshaltungskosten im Gastland,
    • ein mögliches Währungsgefälle,
    • besondere Visabedingungen

    Zuständige Stelle

    das Akademische Auslandsamt, International Office oder die sonst für Auslandsaktivitäten zuständige Stelle Ihrer Hochschule.

    Baden-Württemberg Stiftung gGmbH

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie

    • sind an einer baden-württembergischen Hochschule eingeschrieben und möchten an einer ausländischen Partnerhochschule einen Studien- oder Forschungsaufenthalt absolvieren oder sind an an einer ausländischen Partnerhochschule eingeschrieben und möchrten sich an baden-württembergischen Hochschulen zum gleichen Zweck aufhalten
      und
    • sind in Ihrem Fach sehr gut bis gut qualifiziert,
    • zeichnen sich durch Leistungsbereitschaft und Zielstrebigkeit aus,
    • sind sozial, gesellschaftlich oder politisch engagiert.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen sich schriftlich bewerben. Bewerbungsanträge erhalten Sie bei Ihrer Hochschule.

    Die Vorauswahl der Bewerbungen erfolgt durch die Hochschule im Rahmen des jeweiligen Auswahlverfahrens und gegebenenfalls in Abstimmung mit der ausländischen Hochschule.

    Die Baden-Württemberg Stiftung entscheidet über die Vergabe der Stipendien. Die Hochschule teilt Ihnen im Anschluss das Ergebnis mit.

    Fristen

    31. März für das Förderjahr, das im darauffolgenden Herbst beginnt.

    Achtung: Die Bewerbungsfrist kann je Hochschule unterschiedlich sein.

    Erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Vertiefende Informationen

    Offizielle Seite des Baden-Württemberg-Stipendiums

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Baden-Württemberg Stiftung hat dessen ausführliche Fassung am 20.08.2019 freigegeben.

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

    Elektroauto Ladesstationen finden

    Wozu braucht man eigentlich ein Landratsamt?

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