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Allgemein bildende Schulen - zur Abendrealschule anmelden

    Die Abendrealschule ermöglicht Berufstätigen ohne mittleren Bildungsabschluss die Realschulabschlussprüfung abzulegen. Sie ist eine berufsbegleitende Teilzeitschule und dauert je nach Schule zwei bis drei Jahre. Im letzten Ausbildungsabschnitt kann die Berufstätigkeit entfallen. Bei den einzelnen Abendrealschulen gibt es unterschiedliche Organisationsformen.

    Der Realschulabschluss einer Abendrealschule

    • berechtigt bei Vorliegen der Voraussetzungen zum Übergang in
      • ein- oder mehrjährige Berufskollegs,
      • die gymnasiale Oberstufe an Gemeinschaftsschulen
      • berufliche Gymnasien oder
      • die Oberstufe der Berufsoberschule und
    • erhöht die Chancen zur Aufnahme eines Ausbildungsberufs.

    Zuständige Stelle

    die jeweilige Abendrealschule

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie haben die Pflicht zum Besuch der Grundschule und einer auf ihr aufbauenden Schule erfüllt.
    • Sie sind berufstätig oder mindestens sechs Monate berufstätig gewesen und
    • sind mindestens 17 Jahre alt.

    Verfahrensablauf

    Sie können sich bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich anmelden. Das Anmeldeformular liegt dort aus beziehungsweise steht, je nach Angebot der Schule, zum Download zur Verfügung.

    Die Schulleitung der Abendrealschule entscheidet über Ihre Aufnahme und informiert Sie über die Aufnahmetermine.

    Fristen

    Der Unterricht beginnt im September. Bis wann Sie sich spätestens anmelden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Es werden Gebühren erhoben. Sie sind von Abendrealschule zu Abendrealschule unterschiedlich.

    Hinweise

    Der Unterricht orientiert sich an den Vorgaben des Bildungsplans für das zum Realschulabschluss führende Niveau und umfasst die Fächer Deutsch, Pflichtfremdsprache, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Geographie, Geschichte, Gemeinschaftskunde.

    Vertiefende Informationen

    • Realschulabschluss einer Abendrealschule

    Rechtsgrundlage

    • Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Abendrealschulen vom 5. September 2006
    • Verordnung über die Abschlussprüfung an Abendrealschulen (AbRSA-VO) vom 03. Mai 2021
    • Verordnung der Landesregierung über die Abendrealschulen vom 16. Juli 1968 in der Fassung der Änderung vom 21. Januar 2020

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.01.2023 freigegeben.

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