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Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen

    Haben Sie einen Weiterbildungslehrgang erfolgreich abgeschlossen? Dann sind Sie üblicherweise zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung berechtigt, z.B. einer Facharztbezeichnung. Bevor Sie eine solche Bezeichnung führen dürfen, müssen Sie sie anerkennen lassen.

    Zuständige Stelle

    • für Ärztinnen und Ärzte: die Landesärztekammer Baden-Württemberg
    • für Zahnärztinnen und Zahnärzte: die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
    • für Apothekerinnen und Apotheker: die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
    • für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

    Hinweis: Entscheidend ist, welcher Kammer Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung angehören. Sie müssen den Antrag auch bei Ihrer Kammer in Baden-Württemberg stellen, wenn Sie einen Großteil der Weiterbildung in anderen Bundesländern absolviert haben.

    Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
    Landesärztekammer Baden-Württemberg
    Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
    Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Welche Voraussetzungen Ihre Weiterbildung für die Anerkennung erfüllen muss, können Sie auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Kammer nachlesen. Dort finden Sie auch passende Weiterbildungsangebote.

    Verfahrensablauf

    Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der zuständigen Kammer. Je nach Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen.

    Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beilegen müssen, erfahren Sie im Antragsformular.

    Kosten

    Gebühren nach der der jeweiligen Weiterbildungsordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung der Kammer in unterschiedlicher Höhe

    Vertiefende Informationen

    • Die Weiterbildung in akademischen Gesundheitsberufen ist in den Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Kammern geregelt.

    Rechtsgrundlage

    • §§ 32 ff. Heilberufe-Kammergesetz (HBKG) (Weiterbildung)
    • Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
    • Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
    • Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
    • Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 16.06.2020 freigegeben.

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

    Elektroauto Ladesstationen finden

    Wozu braucht man eigentlich ein Landratsamt?

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