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Abfallentsorgernummer beantragen

    Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie für jede Ihrer Bertriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen. In Baden-Württemberg gibt es im Regelfall keine eigene Abfallentsorgernummer. Die Funktion der Abfallentsorgernummer wird auch durch die Abfallerzeugernummer erfüllt. Nutzen Sie hierzu die Leistung "Abfallerzeugernummer beantragen". Dort finden Sie auch weitere Informationen sowie Ansprechpartner.

    Onlineantrag und Formulare

    • Vergabe von behördlichen Betriebsnummern

      Online-Formular Vergabe von behördlichen Betriebsnummern

    Zuständige Stelle

    SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH

    SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie möchten als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen.

    Verfahrensablauf

    Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich. Diese können Sie beantragen unter der Leistung Abfallerzeugernummer beantragen.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Erteilung einer Erzeugernummer

    Kosten

    Sofern eine Erzeugernummer beantragt werden muss, ist dies kostenpflichtig. Geregelt werden die Kosten in der entsprechenden Anlage über die Gebührenfestsetzung. Sie finden sie in den Rechtsgrundlagen

    Hinweise

    Als Unternehmen müssen Sie bundesweit bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

    Vertiefende Informationen

    Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen

     

    Rechtsgrundlage

    Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV):

    • § 28 Absatz 1 Nachweisverordnung

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG):

    • § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz

    Nr. 1.1.40 der Anlage II zur Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich

    Freigabevermerk

    29.01.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
    Hier finden Sie alle Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen und Freiamt

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Hier finden Sie alle Informationen zum Thema BürgerEnergiegenossenschaft Sexau eG

    Naturpark Südschwarzwald

    Hier finden Sie alle Informationen zum Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

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