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Tätigkeit als Kindertagespflegeperson

Möchten Sie als Kindertagespflegeperson arbeiten? Die Kindertagespflege ist eine familiäre, flexible, fördernde, individuelle und verlässliche Betreuungsform für Kinder von 0 bis 14 Jahren.

Bei erstem Interesse an einer Pflegeerlaubnis können Sie sich an einen Kindertagespflegeverein in Ihrer Nähe wenden. Der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. hat ein nahezu flächendeckendes Netz von örtlichen oder auf Kreisebene tätigen Tageselternvereinen aufgebaut.

Die Pflegeerlaubnis als Kindertagespflegeperson benötigen Sie, wenn Sie in den eigenen Räumen oder in anderen geeigneten Räumen Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt über einen länger als drei Monate andauernden Zeitraum betreuen möchten.

Für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis ist in der Regel die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson über 300 Unterrichtseinheiten nachzuweisen. Die Finanzierung setzt sich aus Mitteln des Landes, sowie der Kommunen zusammen. Für die zukünftigen Kindertagespflegepersonen fallen keine Kosten für die Qualifizierung an.

Vertiefende Informationen

  • Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V.

Rechtsgrundlage

Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (§1 SGB VIII)

Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)

Zugehörige Leistungen

  • Tätigkeit als Tagespflegeperson - Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
  • Unfallversicherung - Tagespflege anmelden

Freigabevermerk

13.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
Hier finden Sie alle Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen und Freiamt

Bürger-Energie Genossenschaft

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Naturpark Südschwarzwald

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