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Aktuelle Seite: Startseite Rathaus Lebenslagen Tierhaltung, Tierschutz, Fischerei und Jagd Heimtierhaltung Pferdehaltung

Pferdehaltung

Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass die Haltung von Tieren ihren natürlichen Bedürfnissen und ihrer Art entsprechen muss.
Für Pferde bedeutet das:

  • täglich eine mehrstündige Bewegungsmöglichkeit, denn Pferde sind sehr bewegungsaktive Tiere
  • ausreichende Anregungen in Form von Umweltreizen
  • Sozialkontakte mit anderen Pferden, denn Pferde sind Herdentiere

Die naturähnlichste Form der Unterbringung von Pferden ist die Haltung in einer Gruppe, bei der die Tiere ständig Zugang zu einem Auslauf, aber auch zu einem Stall (Laufstall, Sonderform: Bewegungsstall) oder Unterstand (mit geeigneter Ausstattung, zum Beispiel einem ausreichend großen, eingestreuten Liegebereich und abgetrennten Fressplätzen) haben.

Auch die Haltung in Einzelboxen, am besten in Außenboxen mit einem Paddock, ist zulässig, wenn das Pferd genügend Bewegung erhält und ausreichender Kontakt zu anderen Pferden sichergestellt ist.
Pferde brauchen Frischluft und Licht. Deshalb ist die Haltung in Innenboxen ungünstig.

Zusätzlich zu der üblichen Bewegung, zum Beispiel während der sportlichen Nutzung, sollten Pferde auch regelmäßig die Möglichkeit zur freien Bewegung und zum Weiden haben, am besten in einer festen Gruppe.

Achtung: Die dauerhafte Anbindehaltung von Pferden in Ständern ist nicht tiergerecht. Seit Oktober 2005 ist diese Form der Unterbringung deshalb in Baden-Württemberg verboten.

Vertiefende Informationen

  • Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
    • Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
      Die Leitlinien enthalten detaillierte Bestimmungen, zum Beispiel zu Pflege, Bewegung, Weidegang, Futter, Gestaltung des Stalles und Richtlinien zur Bemessung von Liegeflächen und Stallgrößen.
    • Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport
  • Hintergrundinformationen des Deutschen Tierschutzbundes e.V. über die Haltung von Pferden als Heimtiere

Rechtsgrundlage

Tierschutzgesetz (TierSchG)

Freigabevermerk

28.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
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