• Startseite
  • Notruf
  • Kontakt

Suche

Navigation

  • Gemeinde
    • Bauen und Wohnen
      • Bebauungspläne
      • Bodenrichtwerte
      • Trinkwasserwerte
      • Kommunale Wärmeplanung
      • Lärmaktionsplan
    • Chronik
    • Katastophenschutz
    • Kinderbetreuung
      • Waldkindergarten
      • Kindertagesstätte Farbenspiel
      • Evangelischer Kindergarten
      • Waldkrippe / Waldspielgruppe
      • Wald- und Hofkindergarten
    • Kirchen
    • Partnergemeinde
    • Quartiersimpulse
    • Schulen
    • Seniorenbetreuung
    • Wahlen
  • Rathaus
    • Abgaben
    • Ansprechpartner
    • Ämter
    • Lebenslagen
    • Verfahrensbeschreibung
  • Bürger- und Gemeinderatsportal
    • Veröffentlichungen
  • Gewerbe
    • Standort Sexau
    • Zuschüsse
    • Firmenverzeichnis
  • Tourismus
    • Tourist-Info
    • Gasthöfe
    • FeWo / Zimmer
  • Freizeit
    • Wanderwege
    • Vereinsregister
  • Aktuelles
    • Ausschreibungen
    • Fundsachen
    • Mitteilungen
    • Veranstaltungen
    • Webcam
    • Stellenausschreibungen
  • Amtsblatt
Aktuelle Seite: Startseite Rathaus Lebenslagen Der Bund fürs Leben Familie in der Gesellschaft Gleichgeschlechtliche Partner

Gleichgeschlechtliche Partner

  • Erbansprüche
  • Geschäfte (täglicher Lebensbedarf)
  • Güterstand
  • Unterhalt

Von August 2001 bis 30. September 2017 konnten homosexuelle Paare in Form einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den Bund fürs Leben schließen.

Seit 1. Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schließen, nicht mehr aber eine eingetragene Lebenspartnerschaft.

Die gesetzlichen Regelungen für eingetragene Lebenspartnerschaften stimmen größtenteils mit denen der Ehe überein. In beiden Formen genießen die Partner und Partnerinnen Unterhaltsrecht, Erbrecht und ein Recht auf gemeinsame Namensführung. Ebenso sind Sie als Lebenspartner oder Lebenspartnerin in die Familienversicherung einbezogen. In der Krankenkasse ist ein Partner oder eine Partnerin ohne eigenes Einkommen daher beitragsfrei mitversichert. Überdies erhält der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin nach dem Tod des anderen eine Hinterbliebenenrente.

Anders als bei der Ehe haben gleichgeschlechtliche Paare, die in einer Lebensparterschaft leben, kein gemeinsames Adoptionsrecht. Hat aber einer der beiden schon ein Kind, kann der oder die jeweils andere es adoptieren (Stiefkindadoption). Eingetragene Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen haben das Recht auf eine Sukzessivadoption. Das heißt, Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen dürfen seitdem ein Kind adoptieren, das ihr Partner oder ihre Partnerin schon adoptiert hat.

Rechtsgrundlage

-

Zugehörige Leistungen

  • Lebenspartnerschaft - Aufhebung beantragen
  • Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen

Freigabevermerk

10.04.2025 Innenministerium Baden-Württemberg und das Justizministerium Baden-Württemberg.

Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
Hier finden Sie alle Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen und Freiamt

Bürger-Energie Genossenschaft

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema BürgerEnergiegenossenschaft Sexau eG

Naturpark Südschwarzwald

Hier finden Sie alle Informationen zum Naturpark Südschwarzwald

Elektromobilität

Durch Anklicken des Buttons gelangen Sie auf die Seite von chargefinder, auf der alle Elektroauto Ladestationen zu finden sind.

Impressum  |  Datenschutzerklärung  |  Barrierefreiheit

Copyright © 2025. All Rights Reserved.