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Aktuelle Seite: Startseite Rathaus Lebenslagen Zuwanderung Integration von aus dem Ausland geflüchteten und zugewanderten Schülerinnen und Schülern Berufliche Anerkennung

Berufliche Anerkennung

Für berufliche Qualifikationen, die Sie im Ausland erworben haben, können Sie in Deutschland verbindlich feststellen lassen, ob Ihr Abschluss mit einer deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist.

Dabei vergleichen die zuständigen Stellen den ausländischen mit einem deutschen Berufsabschluss. Sie berücksichtigen bei der Prüfung formale Kriterien wie beispielsweise Inhalt und Dauer der Ausbildung.

Das ist derzeit für 325 staatlich anerkannte duale Ausbildungsberufe möglich.

Für reglementierte Berufe ist die Anerkennung vorgeschrieben. Erst danach dürfen Sie in einem dieser Berufe in Deutschland arbeiten. Reglementiert sind Berufe, deren Zugang und Ausübung an den Nachweis einer Qualifikation gebunden sind.

Hinweis: Das Regierungspräsidium Stuttgart führt in der Zeugnisanerkennungsstelle (Referat 71) das Bewertungsverfahren für folgende Berufe durch:

  • Erzieher und Erzieherinnen
  • Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen
  • Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen
  • Sport-/Gymnastiklehrer und -lehrerinnen im freien Beruf

Zur Online-Antragstellung gelangen Sie hier.

Im Landesprüfungsamt und Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe Landesgesundheitsamt (Referat 95.2) wird das Bewertungsverfahren für Gesundheitsfach- und Pflegeberufe, sowie soziale Berufe durchgeführt.

Das Regierungspräsidium Tübingen führt das Bewertungsverfahren für Lehrkräfte durch.

Die Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur oder Ingenieurin können Sie bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg beantragen.

Vertiefende Informationen

  • Landesprüfungsamt und Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe
  • Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen
  • Portal "Anerkennung in Deutschland"
  • IQ-Netzwerk
  • reglementierte Berufe in der EU

Unterstützung erhalten Sie auch bei den

  • Erstanlaufstellen und Kompetenzzentren für die Anerkennungsberatung.

Zugehörige Leistungen

  • Ausländische Berufsabschlüsse für HWK-Berufe - anerkennen lassen
  • Ausländische Berufsabschlüsse für IHK-Berufe - anerkennen lassen
  • Ausländische Zeugnisse - Anerkennung beantragen
  • EU-Recht im Ausland klären

Freigabevermerk

14.01.2025 Regierungspräsidium Stuttgart

Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
Hier finden Sie alle Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen und Freiamt

Bürger-Energie Genossenschaft

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema BürgerEnergiegenossenschaft Sexau eG

Naturpark Südschwarzwald

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Elektromobilität

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