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Aktuelle Seite: Startseite Rathaus Lebenslagen Sterbefall Anzeige des Sterbefalls

Anzeige des Sterbefalls

Wenn der Sterbefall eingetreten ist, muss der Tod von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt werden. Das ist die Leichenschau. Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus, die zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt benötigt wird. Dort wird der Sterbefall beurkundet.

Für die Anzeige des Sterbefalls sind außerdem erforderlich:

  • Geburtsurkunde
  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft (Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde)
  • Personalausweis

der verstorbenen Person. Bei fremdsprachigen Urkunden und Urteilen ist eine von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin gefertigte Übersetzung beizufügen.

Vertiefende Informationen

Todesfall anzeigen

Zugehörige Leistungen

  • Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen
  • Sterbeurkunde beantragen
  • Todesfall anzeigen

Freigabevermerk

14.05.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
Hier finden Sie alle Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen und Freiamt

Bürger-Energie Genossenschaft

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema BürgerEnergiegenossenschaft Sexau eG

Naturpark Südschwarzwald

Hier finden Sie alle Informationen zum Naturpark Südschwarzwald

Elektromobilität

Durch Anklicken des Buttons gelangen Sie auf die Seite von chargefinder, auf der alle Elektroauto Ladestationen zu finden sind.

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