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Procedure descriptions
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Festlegung einer Ersatzdosis beantragen

    Ist die Ermittlung der Körperdosis gemäß Strahlenschutzverordnung wegen einer unterbliebenen oder fehlerhaften Messung nicht möglich? Dann müssen Sie die Festlegung einer Ersatzdosis durch die zuständige Behörde für Strahlenschutz beantragen.

    Wenn es die Strahlenschutzverordnung für Ihre Einrichtung vorschreibt, haben Sie als Strahlenschutzverantwortlicher für die Ermittlung der Körperdosis der zu überwachenden Personen zu sorgen. Bei einer unterbliebenen oder fehlerhaften Messung ist dies nicht möglich. Es kann verschiedene Gründe für die unterbliebene oder fehlerhafte Messung geben. Zum Beispiel wurde das Dosimeter nicht innerhalb der von der Messstelle vorgegebenen Frist zurückgesandt oder das Dosimeter ist nicht auswertbar. In jedem Fall müssen Sie bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz eine Ersatzdosis beantragen.

    Forms/Online Services

    • Festlegung einer Ersatzdosis beantragen

    Responsible authority

    Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich Ihre Einrichtung (Krankenhaus, Praxis, Unternehmen) befindet.

    Regierungspräsidium Freiburg

    Details

    Voraussetzungen

    • Es handelt sich um eine unterbliebene oder fehlerhafte Messung zur Ermittlung der Körperdosis.
    • Der Antrag muss durch den Strahlenschutzverantwortlichen, den Vertretungsberechtigen oder den Strahlenschutzbevollmächtigen erfolgen.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Mitteilung elektronisch oder schriftlich erledigen.

    Fristen

    schnellstmöglich

    Erforderliche Unterlagen

    • Dosiswerte, der für die Abschätzung der Dosis verwendeten Monate
    • Vergleichswerte zusätzlicher Personen für den Monat, für den eine Ersatzdosis beantragt wird
    • Dokumentation der Ortsdosisleistungsmessung sowie eine Beschreibung der Expositionsbedingungen

    Kosten

    abhängig vom Einzelfall zwischen 150 EUR und 1.000 EUR

    Hinweise

    Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie das Dokument für die schriftliche Mitteilung.

    Rechtsgrundlage

    Strahlenschutzverordnung (StrlSchV):

    • § 65 Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis

    Freigabevermerk

    30.10.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
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