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Wasserrechtliche Bewilligung beantragen

    Mit der wasserrechtlichen Bewilligung erhalten Sie das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck zu nutzen. Zusätzlich sind Art und Maß der Nutzung wasserrechtlich festgelegt.

    Dazu gehört

    • Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen oder abzuleiten,
    • oberirdische Gewässer aufzustauen oder abzusenken,
    • feste Stoffe aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen,
    • Grundwasser zu entnehmen oder abzuleiten.

    Ein Wasserwerksbetreiber kann beispielsweise eine wasserrechtliche Bewilligung zur Förderung von Trinkwasser beantragen.
    Die Bewilligung wird erteilt:

    • nur unter bestimmten Bedingungen (vor allem §§ 13, 14 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) und
    • auch nur für eine bestimmte Frist, in der Regel nicht länger als 30 Jahre (§14 Absatz 2 WHG).

    Zuständige Stelle

    die untere Wasserbehörde:

    • bei Gewässerbenutzungen in einem Stadtkreis: die Stadtverwaltung
    • bei Gewässerbenutzungen in einem Landkreis: das Landratsamt.
    51 Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz [Landratsamt Emmendingen]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Durchführung des Vorhabens ohne eine gesicherte Rechtsstellung unzumutbar ist.

    Die Bewilligung erhalten Sie nicht, wenn

    • schädliche, auch durch Nebenbestimmungen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Gewässerveränderungen zu erwarten sind (§ 12 Absatz 1 Nummer 1 WHG) oder
    • andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt werden (§ 12 Absatz 1 Nummer 2 WHG).

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die wasserrechtliche Bewilligung schriftlich bei der zuständigen Stelle. Sie prüft den Antrag und erteilt die Bewilligung.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Antragsunterlagen (Pläne/Unterlagen zum geplanten Vorhaben)
    • Flurkarte(n) zum ausgewiesenen Vorhabensbereich
    • Zustimmung des Unterhaltspflichtigen des benutzten Gewässers
    • nachbarrechtliche Zustimmungserklärung bei der Querung fremder Grundstücke.

    Hinweis: Im Einzelfall müssen Sie auf Anforderung weitere Unterlagen vorlegen.

    Kosten

    je nach Gebührenordnung der zuständigen Stelle

    Hinweise

    -

    Rechtsgrundlage

    • § 9 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) (Benutzungen)
    • § 10 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) (Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung)
    • § 12 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) (Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen)
    • § 13 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) (Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung)
    • § 14 WHG (Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung)
    • § 93 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) (Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren (zu § 11 WHG)

    Freigabevermerk

    02.05.2022 Umweltministerium Baden-Württemberg

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

    Elektroauto Ladesstationen finden

    Wozu braucht man eigentlich ein Landratsamt?

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