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Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen

    Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei

    • Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt und
    • Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.

    Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde Ihnen, dass sie

    • kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
    • dieses nicht ausübt.

    Zuständige Stelle

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk das Grundstück liegt

    Gemeinde Sexau

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. In den meisten Fällen übernimmt dies der beurkundende Notar oder die beurkundende Notarin.

    Er oder sie beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren für ein Negativzeugnis richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Will die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausüben, muss sie dies den Beteiligten und dem Notar beziehungsweise der Notarin schriftlich innerhalb von drei Monaten mitteilen.

    Rechtsgrundlage

    §§ 24 - 28 Baugesetzbuch (BauGB) (Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde)

    Freigabevermerk

    Stand: 06.09.2021

    Verantwortlich: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

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    Naturpark Südschwarzwald

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