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Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen

    Sie möchten Veranstaltungen mit Tieren durchführen?

    Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, wenn Sie

    • Tierbörsen zum Zweck des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch andere Personen durchführen oder
    • gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Für bestimmte Veranstaltungen mit Tieren gelten tierseuchenrechtliche Regelungen:

    • Hunde- und Katzenausstellungen sowie ähnliche Veranstaltungen mit diesen Tieren
      Diese müssen Sie der zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn anzeigen, wenn
      • Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedsstaaten oder Drittländern teilnehmen oder
      • die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdetem Bezirk stattfinden soll.
    • Viehausstellungen, Viehmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art
      Diese müssen Sie der zuständigen Behörde unter Angabe der Art der Veranstaltung mindestens vier Wochen vor Beginn schriftlich anzeigen
      .

    Zuständige Stelle

    Die Veterinärbehörde, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfinden soll.

    Veterinärbehörde ist

    • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
    • für einen Landkreis: das Landratsamt
    Landratsamt Emmendingen

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Die verantwortliche Person muss entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
    • Bei Verkauf von Tieren muss der künftigen, tierhaltenden Person eine schriftliche Information über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres übergeben werden.

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Das können Sie in der Regel formlos tun.

    Sie erhalten von der zuständigen Stelle auch Informationen zum weiteren Verfahren und, wenn vorhanden, ein Formular.

    Ihr Antrag wird zunächst von der unteren Veterinärbehörde geprüft. Eventuell fordert sie Unterlagen nach.

    Bevor die Behörde Ihnen eine Erlaubnis erteilt, muss sie diese dem Gemeinsamen Büro der anerkannten Tierschutzorganisationen zur Stellungnahme vorlegen.

    Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie mit schriftlichem Bescheid mit der Post.

    Fristen

    mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung

    Erforderliche Unterlagen

    Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorlegen:

    • Name und Anschrift der antragstellenden Person
    • Beschreibung des Vorhabens mit Art und Höchstzahl von Tieren
    • Name und Anschrift der für die Tätigkeit verantwortlichen Person
    • Berufliche Qualifikation der für die Tätigkeit verantwortlichen Person
    • Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen sollen
    • aktuelles Führungszeugnis
    • gegebenenfalls Börsenordnung

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie zusätzlich vorlegen müssen.

    Kosten

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob die Erlaubnis kostenpflichtig ist.

    Bearbeitungsdauer

    mindestens 4 Wochen, höchstens 4 Monate

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

    Rechtsgrundlage

    • § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
    • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
    • § 25 Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) (Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen)
    • § 4 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) (Anzeige, Beschränkung und Verbot)
    • § 7 Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV) (Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte)
    • § 4 Tollwutverordnung (TollwV) (Anzeige von Ausstellungen)

    Freigabevermerk

    28.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

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