• Startseite
  • Notruf
  • Kontakt

Suche

Navigation

  • Gemeinde
    • Bauen und Wohnen
      • Bebauungspläne
      • Bodenrichtwerte
      • Trinkwasserwerte
    • Chronik
    • Katastophenschutz
    • Kinderbetreuung
      • Waldkindergarten
      • Kindertagesstätte Farbenspiel
      • Evangelischer Kindergarten
      • Waldkrippe / Waldspielgruppe
      • Wald- und Hofkindergarten
    • Kirchen
    • Partnergemeinde
    • Quartiersimpulse
    • Schulen
    • Seniorenbetreuung
    • Wahlen
  • Rathaus
    • Abgaben
    • Ansprechpartner
    • Ämter
    • Lebenslagen
    • Verfahrensbeschreibung
    • Wegweiser
  • Bürger- und Gemeinderatsportal
    • Veröffentlichungen
  • Gewerbe
    • Standort Sexau
    • Zuschüsse
    • Firmenverzeichnis
  • Tourismus
    • Tourist-Info
    • Gasthöfe
    • FeWo / Zimmer
  • Freizeit
    • Wanderwege
    • Vereinsregister
  • Aktuelles
    • Ausschreibungen
    • Corona Ticker
    • Fundsachen
    • Mitteilungen
    • Veranstaltungen
    • Webcam
    • Stellenausschreibungen
  • Amtsblatt
  • City APP
Aktuelle Seite: Startseite Rathaus Verfahrensbeschreibung
Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Spätaussiedler - Aufnahme (Einreise und erster Wohnort) beantragen

    Alle Spätaussiedler, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, müssen einen Aufnahmebescheid und ein Visum besitzen. Familienangehörige des Spätaussiedlers können in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, wenn sie in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers einbezogen sind. Wenn Familienangehörige nicht in den Aufnahmebescheid einbezogen sind, richtet sich die Möglichkeit der Einreise der Familienangehörigen nach geltendem Aufenthaltsrecht.

    Das Bundesverwaltungsamt erteilt nur auf Antrag den Aufnahmebescheid.

    Das Visum müssen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Die deutschen Auslandsvertretungen erteilen Auskunft über die Einzelheiten des Visa-Antrags. Dort erfahren Sie auch, ob Sie jemand Anderen mit der Besorgung des Visums beauftragen können.

    Zuständige Stelle

    Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist in ganz Baden-Württemberg zuständig für:

    • Abnahme von Spätaussiedlern vom Bund,
    • die Erstaufnahme,
    • Zuteilung und
    • Verteilung der Spätaussiedler auf die Stadt- und Landkreise

    Die Stadt- und Landkreise bringen nach der Verteilung die Spätaussiedler vorläufig unter, wenn dies erforderlich ist.

    Regierungspräsidium Karlsruhe

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen Aufnahmebescheid und ein Visum.

    Verfahrensablauf

    Nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland werden Sie erst in der Erstaufnahmeeinrichtung in Friedland untergebracht. Dort findet Ihre Registrierung statt.

    Anschließend werden die eingereisten Spätaussiedler durch das Bundesverwaltungsamt auf die Bundesländer verteilt. Bei der Verteilung berücksichtigt das Bundesverwaltungsamt nach Möglichkeit familiäre Bindungen sowie Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten.

    Wenn das Bundesverwaltungsamt Sie nach Baden-Württemberg verteilt, wird Sie das Regierungspräsidium Karlsruhe im Anschluss einem Stadt- oder Landkreis in Baden-Württemberg zuteilen.

    Nach Ihrem Eintreffen in dem Stadt- oder Landkreis erfolgt dort, wenn erforderlich, eine vorläufige Unterbringung in Übergangswohnheimen. Im Rahmen der vorläufigen Unterbringung erhalten Sie Betreuung und Unterstützung durch die zuständigen Beratungsstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen Aufnahmebescheid und ein Visum.

    Kosten

    Die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland muss von Spätaussiedlern und deren Familienangehörigen selbst organisiert und bezahlt werden.

    Vertiefende Informationen

    Merkblätter zum Aufnahmeverfahren und zur Einreise für Spätaussiedler und deren Familienangehörige auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamts

    Rechtsgrundlage

    • Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
    • Eingliederungsgesetz (EglG)
    • Eingliederungszuständigkeitsverordnung (EglGZuVO)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.10.2019 freigegeben.

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

    Elektroauto Ladesstationen finden

    Wozu braucht man eigentlich ein Landratsamt?

    Impressum | Datenschutzerklärung

    Copyright © 2023. All Rights Reserved.