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Freiwillige Feuerwehr - Mitglied werden

Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr helfen Menschen in Notsituationen. Sie möchten in der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen? Hierzu benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Wenden Sie sich einfach an die Feuerwehr in Ihrer Gemeinde.

Zuständige Stelle

die Feuerwehr Ihrer Gemeinde

Gemeinde Sexau

Persönlicher Kontakt

Michael Goby

Bürgermeister

Telefon07641 / 9268-10
Fax07641 / 9268-68
E-Mailgoby@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 5
Werner Gerber

Leiter Bauamt

Telefon07641 / 9268-12
Fax07641 / 9268-68
E-Mailgerber@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 9
Aufgaben

Bau- und Hauptamt

Iris Holderer

Standesbeamtin und Sekretariat Bürgermeister

Telefon07641 / 9268-11
Fax07641 / 9268-68
E-Mailholderer@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 6
Aufgaben

Standesamt und Sekretariat

Jochen Klausmann

Leiter Rechnungsamt

Telefon07641 / 9268-15
Fax07641 / 9268-68
E-Mailklausmann@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 10
Aufgaben

Rechnungsamt

Martin Blust

Kassenverwalter

Telefon07641 / 9268-16
Fax07641 / 9268-68
E-Mailblust@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 11
Armin Ganter

Mitarbeiter Bauamt

Telefon07641 / 9268-13
Fax07641 / 9268-68
E-Mailganter@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 8
Lena Bergmann

Sachbearbeiterin Kinderbetreuungsangebote / Bürgerservice

Telefon07641 9268 20
Fax07641 9268 68
E-Mailbergmann@sexau.de
Raum 3
Ute Gräßlin

Leiterin Tourist-Info

Telefon07641 / 9268-18
Fax07641 / 9268-68
E-Mailtouristinfo@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 4
Aufgaben

Tourist-Info/Grundbuchamt

Andrea Heugel

Sachbearbeiterin Meldeamt

Telefon07641 / 9268-19
Fax07641 / 9268-68
E-Mailheugel@sexau.de
Raum 2
Bettina Münz

Mitarbeiterin Hauptamt

Telefon07641 9268 21
Fax07641 / 9268-68
E-Mailmuenz@sexau.de
Gebäude Rathaus
Raum 3
Sabine Kern

Sachbearbeiterin Meldeamt

Telefon07641 / 9268-19
Fax07641 / 9268-68
E-Mailkern@sexau.de
Raum 2

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Aufnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen

  • mindestens 17 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitarbeiten),
  • über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
  • sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
  • dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (z.B. Brandstiftung) verstoßen haben.

Verfahrensablauf

Um in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen zu werden, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindefeuerwehr auf. Die Anschrift erfahren Sie auf den Internetseiten Ihrer Gemeinde und Ihrer Feuerwehr oder aus den Nachrichtenblättern der Gemeinden.

Wenn Sie in die Feuerwehr aufgenommen werden, erhalten Sie eine fundierte Grundausbildung. Danach sollten Sie an den regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen. Je nach Eignung und persönlichen Wünschen können Sie auch zusätzliche Lehrgänge besuchen.

Hinweis: Die Aufnahme erfolgt für die ersten 12 Monate auf Probe.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Es entstehen Ihnen keine Kosten. Ihre Gemeinde stellt Ihnen die benötigte Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung und trägt auch die Ausbildungskosten.

Vertiefende Informationen

Thema "Feuerwehr" auf der Internetseite des Innenministeriums Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage

  • § 7 Feuerwehrgesetz (FwG) (Angehörige der Gemeindefeuerwehr)
  • § 11 Feuerwehrgesetz (FwG) (Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr)

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 26.06.2020 freigegeben.

Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
 

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