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Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten beantragen

    Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Haben Sie den Antrag nicht für das siebte Kind gestellt, können Sie die Patenschaft auch für ein später geborenes Kind beantragen.

    Sie hat in erster Linie symbolischen Charakter und ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Der Bundespräsident bringt mit der Übernahme der Ehrenpatenschaft die besondere fürsorgende Verpflichtung des Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck. Das Patenkind erhält eine Patenschaftsurkunde und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ein Geldgeschenk.

    Bei Mehrlingsgeburten übernimmt er die Ehrenpatenschaft für alle Kinder, die gemeinsam mit dem siebenten Kind zur Welt gekommen sind.

    Onlineantrag und Formulare

    • Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten

    Zuständige Stelle

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes

    Gemeinde Sexau

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Das Patenkind muss Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.
    • Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.

    Verfahrensablauf

    Die Ehrenpatenschaft müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag steht Ihnen auf den Internetseiten des Bundespräsidialamtes zur Verfügung. Der Bundespräsident stellt nach Prüfung der Voraussetzungen eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus. Diese wird den Eltern, zusammen mit dem Patengeschenk, von einem Repräsentanten Ihrer Gemeinde/Stadt ausgehändigt.

    Fristen

    Innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes

    Dies gilt nicht, wenn Ihnen nicht bekannt gewesen ist, dass Sie die Ehrenpatenschaft für Ihr Kind beantragen können. Dann können Sie die Ehrenpatenschaft mit Begründung beantragen, bis das Kind drei Jahre alt wird.

    Erforderliche Unterlagen

    • Familienstammbuch
    • Geburtsurkunden der Kinder

    Kosten

    keine

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    • Informationen des Bundespräsidialamtes

    Freigabevermerk

    • 15.08.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg
    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
     

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Naturpark Südschwarzwald

    Elektromobilität

    Elektroauto Ladesstationen finden

    Wozu braucht man eigentlich ein Landratsamt?

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