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Externe Organisationseinheit

317 Förderung von Kindertagesbetreuungen

  • Allgemeine Informationen
  • Zugehörige Leistungen

Beschreibung

Der Besuch eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder einer anderen Einrichtung) ist gebührenpflichtig. Diese Gebühr kann auf Antrag ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden, wenn den Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Kind diese Gebühr aufgrund ihres Einkommens nicht zumutbar ist.

Die Kostenübernahme kann nur auf Antrag und in der Regel ab Beginn des Antragsmonats erfolgen. Stellen Sie den Antrag daher spätestens in dem Monat, ab dem Ihr Kind die Kindertageseinrichtung besucht. Der entsprechende Antrag (s. unter Formulare) ist vollständig ausgefüllt und mit eigenhändiger Unterschrift vorzulegen. Sofern die Leistungen bewilligt werden, ist nach dem Leistungszeitraum (in der Regel Leistungszeitraum = 1 Jahr) ein erneuter Antrag zu stellen. Die Weitergewährung erfolgt folglich wieder ab dem Antragsmonat.

Wird Ihr Kind in Kindertagespflege betreut, ist es möglich auf Antrag finanzielle Unterstützung für Kosten dieser Betreuungsform durch das Jugendamt zu erhalten. Die finanzielle Förderung kann nur auf Antrag und in der Regel ab Beginn des Antragsmonats erfolgen. Stellen Sie den Antrag daher spätestens in dem Monat, ab dem die Betreuung in Kindertagespflege beginnt. Der entsprechende Antrag (s. unter Formulare) ist vollständig ausgefüllt, unter Beifügung der beiden Anlagen und mit eigenhändiger Unterschrift vorzulegen. Sofern die Leistungen bewilligt werden, ist nach dem Leistungszeitraum (in der Regel Leistungszeitraum = 1 Jahr) ein erneuter Antrag zu stellen. Die Weitergewährung erfolgt folglich wieder ab dem Antragsmonat.

Hausanschrift

Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Besucheranschrift

Markgrafenstraße 4-6
79312 Emmendingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden
Internet Förderung von Kindertagesbetreuungen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Persönlicher Kontakt

Frau Nicole Kähl

Fachbereichsleitung Unterhaltsvorschuss und Förderung von Kindertagesbetreuungen

Telefon 07641 451-3140
Fax 07641 451-143140
E-Mail n.kaehl@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Markgrafenstraße 4-6
Frau D. Grunitz
Telefon 07641 451-3134
Fax 07641 451-143134
E-Mail d.grunitz@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Markgrafenstraße 4-6
Aufgaben

Förderung von Kindertagesbetreuungen

Frau I. Haug
Telefon 07641 451-3136
Fax 07641 451-143136
E-Mail i.haug@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Markgrafenstraße 4-6
Aufgaben

Förderung von Kindertagesbetreuungen

Frau A. Henning
Telefon 07641 451-3135
Fax 07641 451-143135
E-Mail a.henning@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Markgrafenstraße 4-6
Aufgaben

Förderung von Kindertagesbetreuungen

Frau T. Wiegang
Telefon 07641 451-3137
Fax 07641 451 143137
E-Mail t.wiegang@landkreis-emmendingen.de
Gebäude Markgrafenstraße 4-6
Aufgaben

Förderung von Kindertagesbetreuungen, Systemadministration Prosoz14plus

Leistungen

  • Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen
Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
 

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