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Aktuelle Seite: Startseite Rathaus Lebenslagen Wohnen Besondere Wohnformen

Besondere Wohnformen

  • Betreutes Wohnen
  • Jugendwohnheime
  • Wohngemeinschaften

Neben dem Wohnen in Mietwohnungen als Hauptmieter gibt es auch noch besondere Wohnformen, die meist auf eine Gruppe mit speziellen Bedürfnissen zugeschnitten sind, die besondere gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen. Dies gilt beispielsweise für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf.

Wenn diese volljährig sind, haben sie die Möglichkeit, entweder in vollständig selbstverantworteten oder teilweise selbstverantworteten Wohngemeinschaften zusammenzuleben. Damit erstreckt sich der heimrechtliche Schutz auch auf den Übergangsbereich zwischen eigener Häuslichkeit und stationärer Einrichtung auf ambulant betreute Wohngemeinschaften. Die heimrechtlichen Voraussetzungen zum Betrieb solcher Wohngemeinschaften sind im Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) geregelt. Vollständig selbstverantwortete Wohngemeinschaften unterliegen nicht dem Anwendungsbereich des WTPG.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz für unterstützenden Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz - WTPG)

Zugehörige Leistungen

  • Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien - Förderdarlehen beantragen
  • Wohngeld beantragen
  • Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen

Freigabevermerk

28.08.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
Hier finden Sie alle Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen und Freiamt

Bürger-Energie Genossenschaft

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema BürgerEnergiegenossenschaft Sexau eG

Naturpark Südschwarzwald

Hier finden Sie alle Informationen zum Naturpark Südschwarzwald

Elektromobilität

Durch Anklicken des Buttons gelangen Sie auf die Seite von chargefinder, auf der alle Elektroauto Ladestationen zu finden sind.

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