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Aktuelle Seite: Startseite Rathaus Lebenslagen Studium Soziale Fragen Wohngeld und Wohnberechtigungsschein für Studierende

Wohngeld und Wohnberechtigungsschein für Studierende

Wohngeld

Wenn Ihnen dem Grunde nach Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem BAföG zustehen, können Sie kein Wohngeld bekommen. Dies gilt auch, wenn Sie wegen Überschreitens der Einkommensgrenzen keinen Anspruch auf BAföG haben oder im Fall eines Antrages BAföG-Leistungen gewährt würden.

Haben Sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen, z.B. bei Überschreiten der Regelstudienzeit oder der Altersgrenze, können Sie Wohngeld beantragen. Voraussetzung ist, dass der Wohnraum, für den Sie Wohngeld beantragen, Ihr Lebensmittelpunkt sein muss. Das richtet sich nach Ihrer konkreten Lebenssituation (z.B. Hauptwohnsitz als Indiz für den Lebensmittelpunkt).

Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung für eine Sozialmietwohnung. Dadurch haben Sie aber keinen Anspruch auf eine solche Wohnung.

Tipp: Auskünfte zum Wohngeld erhalten Sie bei den Wohngeldbehörden bei den Landkreisen, Stadtkreisen und Großen Kreisstädten. Auskünfte zum Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei den Gemeinden.

Zugehörige Leistungen

  • Wohnberechtigungsschein beantragen
  • Wohngeld beantragen

Freigabevermerk

Stand: 28.04.2025

Verantwortlich: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
Hier finden Sie alle Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen und Freiamt

Bürger-Energie Genossenschaft

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema BürgerEnergiegenossenschaft Sexau eG

Naturpark Südschwarzwald

Hier finden Sie alle Informationen zum Naturpark Südschwarzwald

Elektromobilität

Durch Anklicken des Buttons gelangen Sie auf die Seite von chargefinder, auf der alle Elektroauto Ladestationen zu finden sind.

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