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Aktuelle Seite: Startseite Rathaus Verfahrensbeschreibung
Procedure descriptions
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Vermietung von Gewichten beantragen

    Die Eichämter in Baden-Württemberg halten an verschiedenen Orten Gewichte bereit, die Sie für unterschiedliche Zwecke mieten können.

    Es gibt Gewichtssätze mit Gewichten von 1 kg, 2 kg, 5 kg und 10 kg sowie einzelne Gewichtstücke von 20 kg, 50 kg, 200 kg und 500 kg.

    Bei der Eichung von größeren Industrie- und Fahrzeugwaagen müssen Sie unter Umständen Prüfgewichte bereitstellen bzw. den Transport von Prüfgewichten und im Einzelfall die Bereitstellung eines Belastungsfahrzeugs organisieren.

    Responsible authority

    Die zum Regierungspräsidium Tübingen zugehörenden Eichämter

    Eichamt Freiburg [Regierungspräsidium Tübingen]

    Details

    Voraussetzungen

    Sie stimmen den Vertragsbedingungen des Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg zu. Diese erhalten Sie vor der Antragstellung bei den Eichämtern.

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Anmietung von Gewichten formlos, in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle.

    Sobald der vollständige Antrag vorliegt, wird mit Ihnen ein möglicher Abhol- und Rückgabetermin vereinbart.

    Hinweis: Unter gewissen Umständen kann es effizienter sein, gemietete Gewichte dem nächsten Nutzer direkt zu übergeben. Dadurch können Sie Zeit und Fahrstrecke einsparen, weil Sie die Gewichte nicht ins Eichamt zurückbringen müssen. Das Eichamt ist bei der Organisation der Vermietung behilflich.

    Fristen

    zum frühestmöglichen Zeitpunkt

    Für die Vermietung von Gewichten ist eine vorherige Absprache mit dem Eichamt erforderlich.

    So stellen Sie sicher, dass Ihnen zum entsprechenden Zeitpunkt ausreichend Gewichte zur Verfügung stehen.

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der aktuell gültigen Entgeltregelung des Eich- und Beschusswesen.

    Bearbeitungsdauer

    kurzfristig

    Hinweise

    Werden Gewichte verschmutzt zurückgegeben, werden die Kosten für den Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt.

    Rechtsgrundlage

    • Mess- und Eichgesetz (MessEG)
    • Mess- und Eichverordnung (MessEV)
    • Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV)

    Freigabevermerk

    21.06.2023 Regierungspräsidium Tübingen

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
    Hier finden Sie alle Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen und Freiamt

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Hier finden Sie alle Informationen zum Thema BürgerEnergiegenossenschaft Sexau eG

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