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Aktuelle Seite: Startseite Rathaus Verfahrensbeschreibung
Procedure descriptions
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Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung

    Das Bodenschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass die Qualifikation von Sachverständigen und Untersuchungsstellen durch eine zuständige Behörde anerkannt werden kann.

    Besonders qualifizierte Personen (Sachverständige) oder Untersuchungsstellen (Prüflaboratorien und Probenehmer) können dazu in einem Bundesland ihre jeweilige Anerkennung beantragen. Diese Anerkennung ist dann bundesweit gültig. Das zu durchlaufende Verfahren richtet sich nach Recht des Bundeslandes, in dem die Anerkennung beantragt wird. Sollte dieses Land keine eigenes landesrechtliches Anerkennungsverfahren vorhalten, richtet es sich nach dem Recht des Landes, in dem das Verfahren durchgeführt wird.
    Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Entscheidung in schriftlicher Form.
    Anerkannte Sachverständige und Untersuchungsstellen werden außerdem in der online zugänglichen Rechercheplattform ReSyMeSa bekannt gegeben, damit Dienstleistungsinteressenten zu diesen Leistungserbringern Kontakt aufnehmen können.

    Zuständige Stelle

    Rechercheplattform ReSyMeSa

    Details

    Voraussetzungen

    Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS)

    Verfahrensablauf

    • Anmeldung
    • Einsendung aller benötigten Unterlagen, Prüfung, Bescheiderstellung

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Akkreditierungsunterlagen,
    • Verpflichtungserklärung,
    • Einverständniserklärung in die Datenspeicherung,
    • Verfahrensliste,
    • Anmeldebogen, Lebensläufe und Führungszeugnisse Laborleitung und deren Stellvertretung

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    6 Monate

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Landes-Bodenschutz- und Atlastengesetz - LBodSchAG)


    Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz-BBodSchG):

    • § 18 Sachverständige und Untersuchungsstellen

    Freigabevermerk

    28.05.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

    Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen, Freiamt
    Hier finden Sie alle Blutspendetermine in Sexau, Waldkirch, Emmendingen, Denzlingen und Freiamt

    Bürger-Energie Genossenschaft

    Hier finden Sie alle Informationen zum Thema BürgerEnergiegenossenschaft Sexau eG

    Naturpark Südschwarzwald

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    Elektromobilität

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